Erfahrungen & Bewertungen zu My Finanzplaner

Private Pflegeversicherung

Bestmögliche Versorgung bei Pflegebedürftigkeit

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    Individuelle Pflegemöglichkeiten im Alter, ggf. die Finanzierung eines Pflegeheims und der Schutz der eigenen Kinder vor Elternunterhalt: Eine private Pflegeversicherung schließt die Lücken der gesetzlichen Pflegeversicherung und wird daher auch durch den Pflege-Bahr gefördert. Schließlich erhält der Versicherte bei Pflegebedürftigkeit weit mehr als die Grundversorgung der sozialen Pflegeversicherung und ist durch die ergänzende Versicherung in der Regel nicht auf weitere staatliche Unterstützung angewiesen. So können pflegende Angehörige durch ein Pflegetagegeld bei der häuslichen Pflege finanziell entlastet oder eine vollstationäre Pflege ermöglicht werden. Durch eine Pflegerentenversicherung kann die eigene Rente bei Pflegebedürftigkeit erhöht werden. Eine zusätzliche Pflegeversicherung schafft persönliche Freiheiten, die allein durch die Leistungen der gesetzlichen Pflegekasse nicht möglich wären.

    Private Pflegeversicherung: Häusliche Pflege, stationäre Versorgung oder Pflegerente

    Pflegetagegeld, Pflegekostenversicherung oder Pflegerentenversicherung: Unsere Vertragspartner verfügen über ein Portfolio mit allen Varianten der Pflegeversicherung. Sie haben so die Möglichkeit, die für Ihre Belange ideale Pflegeversicherung zu wählen. Alle Versicherungen sind auf Wunsch auch mit Dynamik erhältlich. Wir helfen Ihnen gerne bei der Auswahl des passenden Anbieters. Sichern Sie sich bereits jetzt Ihre Unabhängigkeit im Pflegefall!

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    Was ist eine private Pflegezusatzversicherung?

    Eine private Pflegeversicherung bzw. Pflegezusatzversicherung gehört zu den freiwilligen Personenversicherungen. Im Idealfall bewahrt diese sowohl Sie als auch Ihre Angehörigen vor allzu starken finanziellen Belastungen, sollten Sie einmal zum Pflegefall werden. Zwar ist in Deutschland jeder gesetzlich oder privat Krankenversicherte laut SGB XI pflegeversicherungspflichtig, allerdings ist das Sozialversicherungssystem diesbezüglich nicht lückenlos. Genauer gesagt: Sollten Sie irgendwann in Ihrem Leben pflegebedürftig werden, deckt die gesetzliche Pflegeversicherung die dabei entstehenden Kosten nur teilweise – den Rest müssen Sie selbst oder mitunter sogar Ihre Angehörigen bezahlen. Schließen Sie jedoch eine zusätzliche Pflegeversicherung privat ab, kann diese die Lücken in der Finanzierung Ihrer Pflege schließen. Allerdings nur, wenn Sie sich für eine Versicherung entscheiden, bei der Beiträge und Leistungen im Pflegefall gut ausbalanciert sind. Das ist bei weitem nicht immer der Fall – zum Glück helfen Ihnen unsere Berater gern die verschiedenen Tarife und Leistungsangebote zu vergleichen.

    Wie sinnvoll ist eine private Pflegeversicherung?

    Ob der Abschluss einer privaten Pflegeversicherung sinnvoll ist und sich für Sie lohnt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Denn eine Pflegezusatzversicherung verspricht Ihnen nicht nur Vorteile – deshalb gilt es gut abzuwägen und am besten einen umfassenden Vergleich durchzuführen.

    Vorteile einer Pflegezusatzversicherung

    Wenn Sie sich für einen Tarif entscheiden, bei dem Kosten und Nutzen in einem ausgewogenen Verhältnis zueinanderstehen, kann eine Pflegezusatzversicherung sehr sinnvoll sein. Denn die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt im Falle einer Pflegebedürftigkeit stets nach einem genau definierten Leistungskatalog – und der lässt für individuelle Bedürfnisse kaum Spielraum. Zudem garantiert er nicht die lückenlose Finanzierung der gesamten Pflege. Schlimmstenfalls werden sogar Ihre Angehörigen zur Kasse gebeten. Um dieses Szenario zu verhindern, wurde bereits eine staatliche Förderung, das sogenannte Pflege-Bahr, eingeführt. Diese Option soll bei der Finanzierung der Beiträge für die private Pflegeversicherung unterstützen.

    Nachteile einer Pflegezusatzversicherung

    Die monatlichen Beiträge einer solchen Versicherung sind von vornherein meist sehr hoch – diese finanzielle Zusatzbelastung können sich viele Interessierte gar nicht leisten. Darüber hinaus muss bedacht werden, dass es sich bei einer Pflegeversicherung, die Sie privat abschließen, um eine lebenslange Versicherung handelt. Das heißt: Sie müssen die monatlichen Beiträge bis an Ihr Lebensende zahlen. Nicht zuletzt auch deshalb, weil der Großteil aller Pflegefälle (wenn überhaupt) erst im hohen Alter auftritt. Zudem gilt es zu bedenken, dass die meisten Versicherer die Kosten regelmäßig nach oben korrigieren. Sie müssen also immer einkalkulieren, dass die ohnehin bereits recht hohen Beträge zukünftig noch ansteigen.

    Die Pflege-Lücke: Warum reicht die gesetzliche Pflichtversicherung nicht aus?

    Genauso wie in Deutschland jeder auf eine gesetzliche oder private Krankenversicherung zählen kann, bleibt auch im Pflegefall niemand komplett auf der Strecke. Wie gut die Absicherung im Pflegefall ist, hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab.

    Pflegegrad

    Die Pflegegrade ermöglichen eine Beurteilung der Pflegebedürftigkeit mithilfe von allgemeinen Kategorien. Je nachdem, welchem Pflegegrad ein Versicherter zugeordnet wird, errechnet sich die Höhe der monatlichen Leistungen. Die Skala reicht hierbei von Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5, wobei sowohl körperliche als auch geistige oder psychische Erkrankungen bzw. Einschränkungen berücksichtigt werden. Im Rahmen eines Gutachtens werden beispielsweise Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten oder Selbstversorgung so untersucht. Je nachdem, wie selbstständig der Pflegebedürftige ist, erfolgt anschließend die Unterteilung in die Pflegegrade:

    • Pflegegrad 1: Die Selbstständigkeit ist nur geringfügig beeinträchtigt.
    • Pflegegrad 2: Die Selbstständigkeit ist erheblich beeinträchtigt.
    • Pflegegrad 3: Die Selbstständigkeit ist schwer beeinträchtigt.
    • Pflegegrad 4: Die Selbstständigkeit ist schwerst beeinträchtigt.
    • Pflegegrad 5: Die schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit gehen mit besonderen Versorgungsanforderungen einher.

    Zusatzinfo: Früher wurden die Pflegegrade auch als Pflegestufe bezeichnet. Die neue Aufteilung soll vor allem für mehr Vergleichbarkeit bei der Bewertung der Pflegebedürftigkeit sorgen. Grundsätzlich gilt: Wer als Pflegegrad 1 eingestuft wird, bekommt keine Zuschüsse für die ambulante oder stationäre Pflege. Hier gibt es maximal kleinere Leistungen für Hausnotruf, Pflegehilfsmittel und ähnliches.

    Häusliche Pflege

    Die meisten pflegebedürftigen Menschen möchten trotz ihrer Einschränkungen gern in ihrem Zuhause verbleiben. Dort werden sie vorzugsweise von Angehörigen oder ehrenamtlichen Helfern gepflegt. Hierfür steht ihnen in der gesetzlichen Pflegeversicherung ein sogenanntes Pflegegeld zu. Dies liegt bei mindestens 316 Euro monatlich (Pflegegrad 2) und bei maximal 901 Euro monatlich (Pflegegrad 5). Deutlich höher fallen die Leistungen dagegen aus, wenn Betroffene einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen: 689 Euro monatlich (Pflegegrad 2) sind das Minimum, 1.995 Euro monatlich (Pflegegrad 5) sind die Höchstgrenze. In diesem Zusammenhang spricht man auch von Pflegesachleistungen.

    Stationäre Pflege

    Trotz Hilfe wird das Leben im eigenen Zuhause vielen Pflegebedürftigen irgendwann zu beschwerlich. Sie begeben sich in ein Pflegeheim, wo sie eine vollstationäre Behandlung in Anspruch nehmen. Je nach Grad der Pflegebedürftigkeit bezuschusst die gesetzliche Pflegeversicherung diesen Aufenthalt. So bekommen beispielsweise Versicherte mit Pflegegrad 3 monatlich 1.262 Euro, während beim Pflegegrad 4 1.775 Euro pro Monat zu erwarten sind.

    Eigenanteil

    Entscheidend ist, dass die finanzielle Lücke zwischen dem, was die gesetzliche Versicherung zahlt und dem, was die Pflege kostet, teilweise erschreckend groß ist. So liegen etwa die Kosten für die stationäre Unterbringung in einem Pflegeheim deutlich über dem, was den Versicherten zusteht. Die zusätzlichen Kosten müssen sie selbst tragen – und das können monatlich Beträge im vierstelligen Bereich sein.

    Die genaue Höhe des Eigenanteils ist unter anderem vom Ausmaß der Pflegebedürftigkeit sowie vom Bundesland abhängig. Denn in einigen Bundesländern wie etwa Sachsen-Anhalt oder Mecklenburg-Vorpommern zahlen Pflegebedürftige für die stationäre Pflege deutlich weniger als beispielsweise in Nordrhein-Westfalen oder Baden-Württemberg. Stand Juni 2020 liegt der Durchschnitt des einrichtungseinheitlichen Eigenanteils (EEE) laut VDEK bei 2.105 Euro monatlich. Derart hohe Beträge können die meisten Pflegebedürftigen gerade im Alter kaum von ihrer monatlichen Rente bezahlen. Allerdings gilt: Wenn Rente oder angespartes Vermögen nicht ausreichen, springt das Sozialamt ein. Dieses holt sich die Kosten jedoch gegebenenfalls von den Angehörigen des Pflegebedürftigen zurück. Eine Pflegezusatzversicherung kann also sinnvoll sein, um mögliche Pflegekosten selbst stemmen und Angehörige entlasten zu können.

    Wie funktioniert die Pflegezusatzversicherung?

    Wer eine Pflegeversicherung privat abschließt, hat verschiedene Möglichkeiten für die zusätzliche Absicherung. Denn wie bei einigen anderen Krankenzusatzversicherungen stehen bei der freiwilligen Pflegeversicherung mehrere Typen zur Auswahl:

    Pflegetagegeld

    Das Pflegetagegeld funktioniert ähnlich wie Krankentagegeld: Wird eine offizielle Pflegebedürftigkeit festgestellt, erhalten Versicherte von ihrem Anbieter Leistungen in Form eines Tagesgeldes. Wie hoch dieses ausfällt, richtet sich nach der vereinbarten Maximalsumme sowie dem Grad der Pflegebedürftigkeit: Bei Pflegegrad 5 gibt es den vollen Betrag, bei geringerer Bedürftigkeit eine anteilige Summe. Der Vorteil dieses Modells ist, dass das ausgezahlte Pflegetagegeld grundsätzlich zur freien Verfügung bereitsteht. Der Versicherte entscheidet in diesem Fall selbst, wie er das Geld investiert – ob in Pflegekosten für die ambulante Betreuung, Heimkosten oder für den behindertengerechten Umbau der eigenen Wohnung. Bei diesem Modell müssen also keine Rechnungen eingereicht werden und der Versicherte bewahrt sich maximale Freiheit und Flexibilität im Pflegefall.

    Pflegekosten

    Bei dieser Variante der privaten Pflegezusatzversicherung gibt es verschiedene Modelle, die Leistungen sind aber immer konkret an die tatsächliche Pflege geknüpft. Das Geld, das hier ausgezahlt wird, berechnet sich also anhand der Höhe der tatsächlich geleisteten Aufwendungen. Dabei gibt es zwei unterschiedliche Berechnungsmodelle: Entweder die Pflegeversicherung zahlt eine maximale Höchstsumme pro Jahr, die in den Tarifvereinbarungen ausgewiesen ist, oder sie beteiligt sich mit einem bestimmten Prozentsatz am Eigenanteil. Bei diesen Pflegezusatzversicherungen sollten Sie unbedingt auf das Kleingedruckte achten. Denn viele Anbieter beschränken sich bei der Kostenübernahme wortwörtlich auf die reinen Pflegekosten. Bei einer stationären Unterbringung kann dies beispielsweise bedeuten, dass die Kosten für Verpflegung und Unterkunft nicht berücksichtigt werden. Die Frage, wie sinnvoll ein solcher Tarif ist, muss deshalb von Angebot zu Angebot separat bewertet werden. Unsere Berater helfen Ihnen dabei.

    Pflegerente

    Eine Pflegerenten-Versicherung ähnelt im Prinzip der Pflegetagesgeld-Versicherung, unterscheidet sich jedoch in den Details: Während beim Pflegetagesgeld ein konkreter Betrag pro Tag ausgezahlt wird, erhält der Versicherte bei der Pflegerenten-Versicherung eine monatliche Rente. Auch diese steht zur freien Verfügung und kann für die Kosten der ambulanten Pflege genauso wie für die Unterbringung in einem Heim aufgewendet werden. Ebenso berechnet sich hier die genaue Auszahlungssumme abhängig von der Einstufung der Pflegebedürftigkeit, wobei vor allem die unteren Pflegegrade oft komplett leer ausgehen. Ein weiterer Nachteil dieser Tarife besteht darin, dass ein hoher monatlicher Beitrag fällig wird. Dafür gehen die Einzahlungen in die Rentenversicherung nicht verloren – selbst dann, wenn Beitragszahlungen kurzfristig ausgesetzt werden müssen oder die private Pflegezusatzversicherung gekündigt wird. Die Pflegerenten-Versicherung funktioniert entsprechend wie eine Art Sparvertrag.

    Angebote mit Pflege-Bahr

    Beim sogenannten Pflege-Bahr handelt es sich nicht um eine weitere Alternative in puncto Pflegezusatzversicherung, sondern um spezielle Pflegetagegeldtarife, die Sie über eine zusätzliche staatliche Förderung mitfinanzieren können. Das Prinzip: Dank Pflege-Bahr bekommt jeder Versicherte, der sich für einen entsprechenden Tarif entscheidet und mindestens 10 Euro monatlich in seine Zusatz-Pflegeversicherung einzahlt, einen Zuschuss von 5 Euro. Bei einem solchen Pflege-Bahr-Tarif muss jeder Versicherte aufgenommen werden. Das bedeutet, dass diese Pflegeversicherung ohne Gesundheitsprüfung auskommt und sogar Rentner problemlos aufnimmt. Allerdings sind die Leistungen im Zusammenhang mit dem Pflege-Bahr oft deutlich schlechter als bei anderen Absicherungen. Bevor Sie also eine private Pflegezusatzversicherung mit staatlicher Förderung abschließen, empfiehlt es sich die Bedingungen ganz genau zu vergleichen.

    Pflegeversicherung privat abschließen: Worauf sollte man achten?

    Ob Sie eine private Pflegeversicherung für Rentner suchen oder sich einen bezahlbaren Tarif trotz Vorerkrankungen wünschen – bevor Sie einen Vertrag unterzeichnen, sollten Sie die jeweiligen Konditionen und Leistungen der privaten Pflegeversicherung im Detail prüfen. Dabei können Ihnen unsere erfahrenen Berater helfen. Eine erste Vorauswahl können Sie jedoch auch selbst treffen, indem Sie Nachfolgendes beachten.

    Ab welchem Pflegegrad zahlt die Pflegezusatzversicherung?

    Die Pflegeversicherung als gesetzliche Pflichtversicherung zahlt erst ab dem zweiten Pflegegrad wirklich merkliche Summen aus – private Zusatzversicherungen jedoch sind teilweise noch strenger: Bei vielen Tarifen können Leistungen erst ab dem Pflegegrad 3 beantragt werden. Das ist ungünstig, denn viele Betroffene verbleiben oft über mehrere Jahre hinweg im ersten und zweiten Pflegegrad – in diesem Fall laufen Ihre Beitragszahlungen ins Leere. Um die Pflege-Lücke mit der zusätzlichen Versicherung wirklich schließen zu können, sollten Sie entsprechend darauf achten, dass Ihr monatlicher Beitrag sich bereits ab dem ersten Pflegegrad rentiert.

    Welche Pflegemaßnahmen werden unterstützt?

    Für viele pflegebedürftige Patienten ist es sinnvoll, sich im eigenen Zuhause pflegen zu lassen – das kann schließlich nicht nur Kosten sparen, sondern auch den Gesundheitszustand des Betroffenen positiv beeinflussen. Das Problem: Es gibt Pflegezusatzversicherungen, die ausschließlich im Falle einer stationären Pflege zahlen. Hier bekommen Sie kein Geld, wenn Sie sich dafür entscheiden, sich von einem ambulanten Pflegedienst oder ehrenamtlichen Helfern in den eigenen vier Wänden betreuen zu lassen. Eine derartige Einschränkung der Leistungen ist nicht empfehlenswert. Dasselbe gilt mit Blick auf den Pflegenden: Manche Versicherer verweigern die Auszahlung des Pflegegelds, wenn sich Betroffene von Verwandten anstelle von ausgebildeten Fachkräften pflegen lassen. Auch hier kann ein Vergleich Klarheit schaffen und Sie vor einem Tarif mit zu vielen Einschränkungen bewahren.

    Wer bewertet die Pflegebedürftigkeit?

    Viele Versicherer weisen unterschiedliche Richtlinien hinsichtlich der Einstufung als Pflegefall auf. Empfehlenswert sind Tarife, die sich an den Vorgaben der gesetzlichen Pflichtversicherung orientieren. Hier wird die allgemeingültige Einstufung der Pflegegrade übernommen. Andere Versicherer verlangen jedoch (regelmäßige) Untersuchungen durch eigene Ärzte. Das führt zu Unklarheiten und verursacht einen bedeutend höheren Aufwand für die Betroffenen. Deshalb sollten Sie möglichst Angebote wählen, bei denen dieser Punkt wegfällt.

    Was passiert mit dem Beitrag im Pflegefall?

    Tritt ein Pflegefall ein, soll Ihre Pflegezusatzversicherung Sie nach Möglichkeit finanziell entlasten – dazu sollte auch gehören, dass Sie den zugehörigen monatlichen Beitrag nicht mehr zu zahlen haben. Das ist leider längst nicht immer gegeben: Einige Versicherer verlangen auch mit einem hohen Pflegegrad noch die weitere Zahlung der Beiträge – in den meisten Fällen sind flexible Tarife deshalb zu bevorzugen.

    Ab wann können Leistungen beantragt werden?

    Die private Pflegezusatzversicherung als Ergänzung zur gesetzlichen Pflichtversicherung ist nur sinnvoll, wenn diese im Schadens- bzw. Pflegefall auch tatsächlich zahlt. Allerdings nehmen sich viele Anbieter eine Wartezeit aus – dann können Leistungen erst nach beispielsweise drei oder fünf Jahren beantragt werden. Insbesondere viele staatlich geförderte Pflegegeld-Optionen arbeiten mit solchen Wartezeiten. Diese gilt es einzukalkulieren – vor allem ältere Versicherungsnehmer sollten auf eine möglichst kurze Wartezeit achten.

    Welche Angaben müssen bei Versicherungsabschluss gemacht werden?

    Auch Versicherungsanbieter wollen sich vor zu großen finanziellen Risiken schützen. Daher arbeiten viele von ihnen mit sogenannten Gesundheitsfragen. Mit diesen sammeln sie Informationen zu Ihrem aktuellen Gesundheitsstand sowie Ihrer persönlichen Krankengeschichte. Im schlimmsten Fall verlangen sie anschließend einen höheren Beitrag von Ihnen oder lehnen Sie als Versicherungsnehmer komplett ab. Dennoch müssen Sie alle Fragen wahrheitsgemäß beantworten, da sonst Leistungskürzungen oder sogar -verweigerungen drohen. Oder Sie entscheiden sich direkt für eine Pflegeversicherung ohne Gesundheitsfragen.

    Weitere wichtige Details, die Sie beachten sollten

    Damit sich Ihre private Pflegeversicherung langfristig für Sie auszahlt, sollte der monatliche Beitrag, den Sie zu entrichten haben, im Rahmen bleiben. Einige Versicherungen gibt es ab mittleren zweistelligen Beträgen pro Monat, andere kosten monatlich drei- oder viermal so viel. Bedenken Sie außerdem, dass Inflation und sich verändernde wirtschaftliche Bedingungen zukünftig einen Einfluss darauf haben können, wie viel Geld Sie im Pflegefall benötigen. Eine sogenannte Leistungsdynamik sowie andere Erhöhungsoptionen bieten Ihnen hier die erforderliche Flexibilität. Auch die Option auf Beitragspausen kann sich, etwa in Zeiten finanzieller Engpässe (Arbeitslosigkeit), auszahlen. Darüber hinaus ist der richtige Zeitpunkt für den Abschluss wichtig: Wer seine private Pflegeversicherung zu früh abschließt, zahlt oft zu viele Beiträge, andererseits können die Beiträge in höherem Alter deutlich steigen.

    Private Pflegeversicherung nutzen: Unsere Berater finden für Sie den besten Tarif

    Wer die falsche Pflegezusatzversicherung auswählt, hat oft das Nachsehen: Viele Tarife sind zu teuer, bieten keine ausreichende Absicherung oder erweisen sich als zu statisch und unflexibel. Damit Sie Ihre Unabhängigkeit auch im Pflegefall bewahren, sollten Sie sich dem Thema Pflege frühzeitig und ausgiebig widmen. Am besten zusammen mit unseren unabhängigen Beratern, die für Sie verschiedene Pflegezusatzversicherungen prüfen und so den bestmöglichen Tarif finden. Profitieren Sie von einem kostenfreien und unverbindlichen Angebot – vereinbaren Sie noch heute einen Termin.

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