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Impfungen gelten als Bestandteil der medizinischen Grundversorgung und gehören für die meisten Menschen zum Leben dazu. Sie schützen vor Krankheiten und eventuell bleibenden Schäden und leisten somit einen wichtigen Beitrag zur allgemeinen Gesundheit. Was aber ist, wenn die Schutzimpfung selbst eine gesundheitliche Schädigung hervorruft? Die Frage, die sich bei langjährig getesteten Impfstoffen meist nicht stellt, gewinnt im Fall der Corona-Impfung eine völlig neue Bedeutung. Schließlich wurde der Impfstoff im Gegensatz zu anderen Wirkstoffen innerhalb kürzester Zeit auf den Markt gebracht. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, hat die Möglichkeit, sich in der privaten Unfallversicherung gegen die wirtschaftlichen Folgen eines möglichen Impfschadens abzusichern. Dies gilt im Übrigen nicht nur für Corona-Impfschäden, sondern auch für die negativen Folgen einer Grippeimpfung oder anderer Schutzimpfungen.
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Obwohl Schäden durch Impfungen nicht zu den klassischen Unfällen durch zeitlich begrenzte gesundheitsschädigende Einwirkungen von außen zählen, werden sie bei einigen Unfallversicherungen in Form einer zusätzlichen Klausel durch einen sogenannten erweiterten Unfallbegriff abgedeckt. Aktuell versichern allerdings nur wenige Gesellschaften einen dauerhaften Folgeschaden durch eine Covid-19-Impfung. Einen geeigneten Versicherer zu finden, bei dem auch im Kleingedruckten keine Fallstricke verborgen sind, ist also nicht ganz so einfach. Daher empfiehlt sich die Beratung durch einen unabhängigen Versicherungsmakler, der mit mehreren geeigneten Versicherungen zusammenarbeitet und jedem Kunden ein zu seiner aktuellen Lebenssituation passendes Angebot unterbreiten kann.
Was passiert, wenn der Lebensunterhalt durch einen Impfschaden der Corona-Impfung nicht, oder nur noch teilweise bestritten werden kann? Wenn der Alleinverdiener einer Familie plötzlich ausfällt und der monatliche Abtrag für eine Immobilie nicht mehr geleistet werden kann? Während nachgewiesene Schäden durch jahrelang erprobte Arzneimittel und Impfstoffe im Normallfall vom zuständigen Pharmaunternehmen durch eine Versicherung abgedeckt sind, wird die Haftung bei Schäden durch die Impfung gegen Covid-19 aufgrund der fehlenden Zeit für klinische Studien nach aller Wahrscheinlichkeit nicht vom Hersteller übernommen. So soll die EU Haftungsklauseln in die Verträge mit den Herstellern aufgenommen haben, welche die Unternehmen im Falle rechtlicher Schritte Geimpfter entschädigen. Aus Sicht der EU-Kommission hebeln die Corona-Verträge allerdings nicht die im Arzneimittelgesetz geregelte Haftung der Pharmahersteller aus.
Nach § 20 und § 60 des Infektionsschutzgesetzes haftet der Staat bei einem Impfschaden durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung und muss Gelder für mögliche Impfschäden bereitstellen. Welchen Umfang diese haben, ist allerdings noch ungewiss. Insgesamt ist die rechtliche Situation im Schadensfall also mehr als ungeklärt. Eine Versicherung gegen Impfschäden kann Abhilfe schaffen und wirtschaftliche Sicherheit gewährleisten. Eine entsprechende Unfallversicherung kann Abhilfe bei Impfschäden schaffen und wirtschaftliche Sicherheit gewährleisten.
Um einen Impfschaden gemäß Infektionsschutzgesetz §2, Nr. 11 handelt es sich immer dann, wenn die wirtschaftlichen und gesundheitlichen Folgen einer Impfung das übliche Ausmaß einer Impfreaktion überschreiten. So sind allgemein anerkannte Impfschäden beispielsweise Lähmungen, Hirnschäden, Krampfanfälle, Allergien, Gelenkbeschwerden, Nervenentzündungen oder Epilepsien, die allerdings zeitnah zur Impfung auftreten müssen. Kommt es erst Monate oder gar Jahre nach dem Impfen dazu, werden sie meist nicht als Impfschäden anerkannt.
Dennoch ist die Frage nach den Leistungen einer Versicherung gegen Corona-Impfschäden nicht ganz einfach zu beantworten. Schließlich ist der Versicherungsschutz bei einigen Versicherern auf bestimmte Krankheitsbilder beschränkt, was bei einer so neuartigen Impfung wie der Corona-Impfung eher schwierig ist. Möglicherweise konnten aufgrund der kurzen Testphase noch gar nicht alle Krankheiten bzw. Schäden ermittelt werden. Wichtig ist es daher, eine Versicherung gegen Impfschäden mit einer offenen Erkrankungsliste zu wählen, bei welcher der Kunde in jedem Fall einen Anspruch auf Leistungen hat, völlig unabhängig vom jeweiligen Krankheitsbild.
Für die Anerkennung beim Staat und / oder bei einer Versicherung sollten alle Beschwerden und Impfkomplikationen zeitnah notiert und dokumentiert werden. Dies gilt auch für den Besuch des Impfzentrums oder des Arztes. Das weitere Vorgehen besprechen Sie am besten mit der jeweiligen Impfschaden-Unfallversicherung.
Bei den negativen Gesundheitsfolgen durch eine Impfung wird in der Regel zwischen kurzzeitigen Nebenwirkungen und bleibenden Schäden wie den oben bereits erwähnten unterschieden. Während die Nebenwirkungen in der Regel hingenommen werden müssen und kein Versicherungsfall sind, sind Folgeschäden in der Regel so schwerwiegend, dass sie zu einer tariflich festgelegten Invaliditätsleistung / Invaliditätsrente der zuständigen Unfallversicherung führen. Die Höhe der Auszahlung hängt vom jeweiligen Tarif und dem prozentualen Invaliditätsgrad ab und steht dem Betroffenen nach der Auszahlung zur freien Verfügung.
Der Abschluss einer Versicherung gegen Impfschäden in der Corona-Krise ist um einiges komplexer als der Abschluss einer reinen Unfallversicherung. Dennoch ist er sinnvoll, um das wirtschaftliche Risiko der Impfung so gering wie möglich zu halten. Darüber hinaus können weitere Zusatzleistungen der Unfallversicherung wie z. B. der Baustein Schmerzensgeld den Versicherungsschutz erweitern. Dies gilt sowohl für den Schutz von Einzelpersonen als auch von Familien. Über die private Unfallversicherung hinaus prüfen wir, ob Ihr Versicherungsschutz Ihrer jetzigen Lebenssituation angemessen ist und stehen Ihnen gerne für weitere Informationen zur Verfügung. Falls Sie bereits eine Unfallversicherung ohne Impfschutz besitzen, sich aber trotzdem angemessen versichern möchten, beraten wir Sie ebenfalls.
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