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Die stationäre Zusatzversicherung, die auch als Krankenhauszusatzversicherung bekannt ist, lohnt sich für alle, die sich während eines Krankenhausaufenthaltes wie ein Privatpatient fühlen möchten. Denn mit der privaten Zusatzversicherung sind Chefarzt-Behandlung, Unterbringung im Zwei-Bett-Zimmer oder Einzelzimmer und viele weitere Leistungen ohne hohe Extrakosten inklusive. Die stationäre Zusatzversicherung fürs Krankenhaus gibt es bereits ab wenigen Euro pro Monat. Dank großer Tarifauswahl finden hier alle gesetzlich Krankenversicherten den passenden Zusatzschutz:
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Die Vorteile einer stationären Krankenzusatzversicherung liegen auf der Hand: Patientinnen und Patienten profitieren bei jedem Krankenhausaufenthalt von Komfort-Leistungen, die sonst nur für Privatpatienten angeboten werden – und das, ohne eine teure private Krankenversicherung abschließen zu müssen. Eine private Krankenhauszusatzversicherung bietet das Beste aus zwei Welten: Günstige Tarife der gesetzlichen Krankenversicherung plus attraktive Zusatzleistungen der privaten Krankenversicherung, z. B.:
Die Unterschiede im Leistungspaket der Anbieter sind teilweise beträchtlich. Umso wichtiger ist es, einen genauen Blick auf die Konditionen der Krankenhauszusatzversicherung zu werfen. Nachfolgend zeigen wir einige der typischen Unterscheide bei den stationären Zusatzversicherungen auf.
Die meisten Krankenhauszusatzversicherungen überzeugen mit Chefarzt-Behandlung, freier Krankenhauswahl, Unterbringung im Zwei- oder Einbettzimmer und inklusiven Extraleistungen. Bei den Details gibt es zahlreiche Unterschiede: Manche Versicherungen verlangen für eine Unterbringung im Einbettzimmer zusätzliche monatliche Extrakosten. Andere bieten separate Spar-Tarife, bei denen nur ein Teil der wichtigsten Standardleistungen enthalten ist.
Manche Anbieter von Krankenhauszusatzversicherungen kommunizieren ganz klar, welche Leistungen ausgeschlossen sind. Bei anderen muss man zwischen den Zeilen lesen. So gibt es beispielsweise besonders günstige Tarife, die keine Chefarzt-Behandlung beinhalten oder die nur bei Unfall, jedoch nicht bei Krankheit leisten.
Wer eine Krankenzusatzversicherung abschließt, möchte hiervon verständlicherweise sofort profitieren. Bei manchen Versicherungen muss man allerdings Wartezeiten in Kauf nehmen, während andere darauf verzichten oder Unfälle davon ausnehmen. Auch eine Staffelung der Wartezeit, je nach Art der Behandlung, ist möglich, z. B. bei Entbindung und Psychotherapie.
In der Regel sind die Krankenhauszusatzversicherungen nicht an Höchstsummen oder prozentuale Erstattungen geknüpft. Allerdings bieten die meisten Versicherungen nur eine Kostenerstattung bis zum Höchstsatz der GOÄ. Um darüber hinausgehende Arzthonorare nicht aus eigener Tasche zahlen zu müssen, braucht es häufig spezielle Komfort- oder Premium-Tarife.
Die Kosten für die stationäre private Zusatzversicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab und schwanken teilweise stark. Manche Anbieter arbeiten mit Alterungsrückstellungen. Hier fallen die monatlichen Beiträge insgesamt höher aus, steigen dafür im höheren Lebensalter aber nicht so stark an. Günstige Tarife für wenige Euro pro Monat sind meist nur für junge Menschen ohne Vorerkrankungen erhältlich und bieten meist nur Basis-Leistungen.
Gesetzlich Versicherte sollten Krankenhauszusatzversicherungen unbedingt vergleichen, ehe sie sich für eine Option entscheiden. Dabei kommt es vor allem auf die konkreten Konditionen an, denn nicht alle privaten Zusatzversicherungen bieten gleichermaßen gute Bedingungen. Darüber hinaus ist es wichtig, Kosten und Nutzen ins richtige Verhältnis zu setzen sowie den individuellen Bedarf zu ermitteln. Insbesondere letzteres ist für gesetzlich Versicherte schwierig, weil sie oft nicht wissen, welche Leistungen ihnen dank ihrer gesetzlichen Krankenversicherung ohnehin zustehen.
Um die optimale Zusatzversicherung fürs Krankenhaus zu finden, ist ein erfahrener, unabhängiger Makler hilfreich. Dieser prüft den individuellen Bedarf des Interessenten und vergleicht daraufhin verschiedene stationäre Krankenzusatzversicherungen miteinander. Das spart viel Zeit und Nerven und sorgt dafür, dass der Abschluss am Ende tatsächlich beim individuell besten Versicherer erfolgt.
Ein Aufenthalt im Krankenhaus kann belastend sein – umso besser, wenn Sie sich über Ihren Versicherungsschutz keine Gedanken machen müssen und sich voll und ganz auf Ihre Genesung konzentrieren können. Über uns finden Sie unabhängige Makler, welche die beste stationäre Zusatzversicherung bzw. Krankenhauszusatzversicherung für Sie ermitteln: mit allen Leistungen, die Sie sich wünschen, zu geringen monatlichen Beiträgen. Und das kostenlos, unabhängig und unverbindlich. Sprechen Sie uns am besten heute noch an – wir vereinbaren einen persönlichen Beratungstermin und helfen Ihnen weiter. Damit Sie im Fall der Fälle optimal abgesichert sind.
Die monatlichen Kosten für eine Krankenhauszusatzversicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab: Das Alter des Versicherten, der individuelle Gesundheitszustand und die gewünschten Leistungen spielen eine Rolle. Günstige Tarife gibt es schon für unter 10 Euro monatlich. Hier sind die Leistungen jedoch häufig begrenzt. Die besten Tarife liegen in der Regel im mittleren zweistelligen Bereich.
Heutzutage gibt es immer mehr Krankenzusatzversicherungen, bei denen keine Wartezeiten eingehalten werden müssen. Diese Versicherungen kosten jedoch mitunter etwas mehr. Auch bei Anbietern, die eine Wartezeit vorgeben, kann es Unterschiede geben: So wird die Wartezeit bei Unfällen häufig aufgehoben. Dafür muss man bei manch anderen Anlässen für einen Aufenthalt im Krankenhaus zusätzliche Wartezeiten in Kauf nehmen – etwa bei Entbindung und psychiatrischen Erkrankungen.
Normalerweise bietet die privat abgeschlossene Krankenhauszusatzversicherung Schutz bzw. Extraleistungen auch bei psychischen stationären Behandlungen. Jedoch können hier mitunter abweichende Konditionen, wie zum Beispiel längere Wartezeiten, gelten. Manche Zusatzversicherungen schließen auch bestimmte psychiatrische Erkrankungen, wie zum Beispiel Suchterkrankungen bzw. damit verbundene Entziehungsmaßnahmen, aus.
Welche Aufenthalte im Krankenhaus nicht über die Krankenhauszusatzversicherung abgedeckt sind, richtet sich nach der jeweiligen Versicherung bzw. dem Tarifmodell. So schließen manche Anbieter teilstationäre Behandlungen, Reha-Maßnahmen, Entziehungsmaßnahmen oder bereits begonnene Behandlungen aus. Darüber hinaus greifen manche Tarife nur bei Unfall oder schwerer Krankheit. Hier gilt es, ganz genau auf das Kleingedruckte zu achten. Last but not least: Im Normalfall gelten die Zusatzversicherungen fürs Krankenhaus nur für medizinisch notwendige Behandlungen – ästhetische Eingriffe sind also nicht abgedeckt. Hierfür gibt es Nischenversicherungen, die mögliche Folgekosten übernehmen.
Viele Versicherte denken, dass eine private Krankenhauszusatzversicherung die Unterbringung in einem privaten Krankenhaus ermöglicht. Hierbei handelt es sich jedoch um eine Fehlannahme: Die stationäre Krankenhauszusatzversicherung leistet nur bei Aufenthalten in öffentlichen Krankenhäusern.
Nein. Mit einer stationären Krankenhauszusatzversicherung bekommt man nicht automatisch ein Einzelzimmer im Krankenhaus. Die meisten Basis-Tarife garantieren lediglich die Unterbringung in einem Zweibettzimmer. Die Option auf ein Einzelzimmer ist meist mit Extrakosten verbunden bzw. lediglich in Komfort- und Premium-Tarifen enthalten. Darüber hinaus gilt natürlich auch bei vorhandener Zusatzversicherung: Ein- und Zweitbettzimmer können nur beansprucht werden, wenn das Krankenhaus über entsprechende Kapazitäten verfügt.
Die Krankenhauszusatzversicherung kann eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung im Inland sein, gilt jedoch in der Regel nicht für stationäre Aufenthalte im Ausland. Hier muss gegebenenfalls eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen werden, die zum Beispiel bei Urlaubsreisen optimalen Versicherungsschutz bietet.
Ob stationäre oder ambulante Zusatzversicherung – wenn es um gesundheitsbezogene Versicherungen geht, müssen normalerweise immer auch Gesundheitsfragen beantwortet werden. Die Zusatzversicherung für stationäre Behandlungen im Krankenhaus bildet keine Ausnahme. Die Fragen müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden, da anderenfalls der Leistungsumfang eingeschränkt oder der Versicherungsschutz komplett aufgekündigt werden kann.
Das Rooming-In ermöglicht es einem Elternteil, während der stationären Behandlung eines Kindes im gleichen Zimmer untergebracht zu werden. Diese Leistung bieten normalerweise auch gesetzliche Krankenversicherungen an – jedoch nur bis zu einem Höchstalter von 9 Jahren. Viele private Krankenzusatzversicherungen erweitern die Leistung, indem sie das Höchstalter auf 12 Jahre anheben.
Die Abrechnung mit der privaten Zusatzversicherung ist denkbar einfach: Nach Aufenthalt und Behandlung im Krankenhaus erhalten Sie von der Klinik die entsprechenden Rechnungen. Die Rechnung müssen Sie ggf. zunächst aus eigener Tasche bezahlen. Anschließend reichen Sie die Rechnungen beim Versicherer ein, der Ihnen die Kosten erstattet.
Wir von gesundabgesichert.de sind als unabhängige Makler (kein Makler) für Ihren Versicherungsschutz aktiv, indem wir die beste Zusatzversicherung für stationäre Leistungen für Sie finden. Wir sind selbst kein Versicherer, weshalb wir auch keine Rechnungen entgegennehmen oder weiterleiten können. Laden Sie deshalb bitte keine Rechnungen bei gesundabgesichert.de hoch, sondern wenden Sie sich für Kostenerstattungen direkt an Ihren Versicherer.
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