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Zusatzversicherung Hörgeräte

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    Laute Musik, Baustellenlärm oder ein krachendes Silvesterfeuerwerk – schon scheinbar harmlose Auslöser können unsere Ohren dauerhaft schädigen. Die möglichen Folgen: Schwerhörigkeit und Hörverlust, Tinnitus oder ein Hörsturz. Für Betroffene sind solche Erkrankungen schwerwiegend, denn neben Schmerzen und Störgeräuschen belasten die Einschränkungen die Psyche und das alltägliche Leben. Wer schlecht hört, lebt häufig isoliert, leidet unter Kommunikationsproblemen und ist mitunter sogar nicht mehr dazu in der Lage, seinen Job auszuüben. Umso wichtiger ist es, Hörproblemen möglichst schnell und effektiv entgegenzuwirken. Moderne Hörgeräte helfen Menschen mit Hörverlust zurück in ein normales Leben. Doch gut funktionierende Hörgeräte gibt es nicht umsonst. Zwar beteiligt sich die gesetzliche Krankenversicherung mit einem Zuschuss, jedoch gilt dieser normalerweise lediglich für die Standardausführung. Wer ein besonders effizientes Hörgerät braucht, auf spezielle Funktionen angewiesen ist oder sich ein unauffälliges Gerät wünscht, muss die Differenz aus eigener Tasche bezahlen. Oder Sie entscheiden sich für eine Zusatzversicherung für Hörgeräte. Dann werden auch hochpreisige Hörhilfen mit innovativer Technik erschwinglich. Doch Vorsicht: Bei den sogenannten Hörgeräteversicherungen gibt es unterschiedliche Modelle und nicht jeder Tarif eignet sich für Sie. Unsere Berater klären gern Ihren individuellen Bedarf – vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin.

    Was ist eine Zusatzversicherung für Hörgeräte?

    Genauso wie für Brillen und Zahnersatz bieten viele Versicherungen seit einigen Jahren Zusatzversicherungen für Hörgeräte an. Viele der Angebote mögen sich zunächst ähneln, bei genauerem Hinsehen können jedoch zwei ganz unterschiedliche Arten von Hörgeräteversicherungen ausgemacht werden. Diese voneinander zu unterscheiden, ist für Sie als Versicherten jedoch essentiell, da Sie nur von einer der beiden wirkliche Vorteile haben.

    Weitere Bausteine beim privaten Rechtsschutz

    Versicherung vom Hörgeräteakustiker

    Wer schon einmal eine neue Brille beim Optiker kaufen musste, dem wurde dabei vermutlich gleich eine passende Versicherung angeboten. Beim Gang zum Hörgeräteakustiker zeigt sich heute ein ähnliches Bild: Für das neue Hörgerät hält der Akustiker gleich eine passende Versicherung parat. Diese soll das teure Hilfsmittel gegen Verlust, Diebstahl oder Reparaturen absichern. Eine solche Zusatzversicherung gilt also nur für bereits gekaufte Hörgeräte und soll gegen Kosten absichern, die eventuell zukünftig im Zusammenhang mit dem Gerät entstehen können. Allerdings gilt: Die in der Hörgeräteversicherung aufgerufenen Versicherungsfälle werden gewöhnlich bereits durch die Leistungen anderer Versicherungen abgedeckt. So zahlt beim Diebstahl aus dem eigenen Haushalt normalerweise die Hausratversicherung, während Reparaturen oft von der Krankenkasse übernommen werden (sofern diese das Gerät finanziert hat). Teilweise springen die gesetzlichen Krankenversicherungen sogar ein, wenn die Hörhilfe verlorengegangen ist. Für die meisten Betroffenen ist diese Art der Hörgeräteversicherung entsprechend eher überflüssig, weshalb wir sie in den weiteren Ausführungen dieses Ratgebers nicht berücksichtigen.

    Versicherung mit Zuzahlung für Hörgeräte

    Anders als die Versicherung vom Akustiker, die lediglich bereits gekaufte Hörgeräte abdeckt, bieten zunehmend mehr renommierte Versicherungsgesellschaften Zusatzversicherungen für all diejenigen an, die sofort oder langfristig eine Hörhilfe benötigen. Die Idee dahinter: Zusätzlich zu den Zuschüssen, die Sie von Ihrer Krankenversicherung für Ihr neues Hörgerät erhalten, bekommen Sie von der Zusatzversicherung weitere Zulagen. Die Höhe der Zuschüsse ist abhängig vom Tarif sowie den Versicherungskonditionen. Darüber hinaus gibt es bei einigen Anbietern noch weitere Zusatzleistungen, von denen Sie profitieren können. Unsere Berater filtern gern alle Angebote für Hörgeräteversicherungen nach Ihren individuellen Kriterien und finden für Sie den besten Tarif.

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    Wie sinnvoll ist eine Hörgeräte-Zusatzversicherung?

    Schätzungen zufolge liegt die Anzahl der Erwachsenen, die von Hörproblemen betroffen sind, in der Bundesrepublik im zweistelligen Millionenbereich (Stand 2015). Dabei reichen die Hörstörungen von leichter Schwerhörigkeit bis hin zum kompletten Hörverlust. Was viele Betroffene nicht wissen: Ein frühzeitiger Einsatz von Hörgeräten bzw. Hörhilfen sorgt nicht nur für Entlastung im Alltag, sondern kann auch präventiv gegen weitere Höreinschränkungen wirken.

    Dies wissen auch die gesetzlichen Krankenversicherungen, weshalb sie für die Anschaffung von Hörgeräten einen Zuschuss gewähren. Der liegt, je nach Diagnose, normalerweise bei maximal 784,94 Euro. Falls Sie gleich zwei Hörgeräte benötigen, erhöht sich der maximale Betrag auf bis zu 1.500,00 Euro. Damit sind in der Regel aber nur die Kosten für Standardgeräte abgedeckt. Wer ein besonders unauffälliges, sprich kleines, oder mit speziellen Funktionen ausgestattetes Gerät benötigt, muss mit einem hohen Eigenanteil rechnen. Da die Kosten für ein Hörgerät der neuesten Generation locker im höheren vierstelligen Bereich liegen können, ergeben sich für Sie also mitunter Zuzahlungen von mehr als 1.000,00 Euro – pro Gerät.

    Dieser Eigenanteil lässt sich durch eine Hörgeräte-Zusatzversicherung reduzieren: Je nachdem, für welches Versicherungsangebot und welchen Tarif Sie sich entscheiden, übernimmt die Versicherung bis zu 100 % Ihres noch verbleibenden Eigenanteils. Hinzu kommt, dass die Krankenkasse normalerweise nur alle sechs Jahre für ein neues Hörgerät zahlt. Bei guten Versicherungen sind die Zeitabstände deutlich kürzer. So können Sie teilweise schon nach nur 36 Monaten einen neuerlichen Zuschuss von der privaten Zusatzversicherung erhalten. Der Versicherungsschutz kann sich demnach für die folgenden Personengruppen lohnen:

    • Betroffene mit Tinnitus
    • Betroffene mit bereits bestehender Hörschwäche
    • Kinder mit Hörminderungen

    Zusatzversicherungen für Hörgeräte im Vergleich: Worauf sollte man achten?

    Wie bei allen Versicherungspolicen, die der individuellen Vorsorge dienen, existieren auch bei den Angeboten rund um Krankenzusatzversicherungen für Hörgeräte teilweise große Unterschiede. Diese machen sich unter anderem bei den Leistungen, den Voraussetzungen für eine Kostenübernahme sowie den Zugangsvoraussetzungen bemerkbar. Wer hier nicht genau aufpasst, riskiert über Monate oder Jahre hinweg in die „falsche“ Versicherung zu investieren, ohne dass am Ende die gewünschten Leistungen gewährt werden. Unsere erfahrenen Berater erklären Ihnen gern das Kleingedruckte und finden anhand Ihrer persönlichen Anforderungen die Zusatzversicherung für Hörgeräte im Vergleich, die wirklich zu Ihnen passt. Erste Informationen über die konkreten Details, auf die Sie beim Abschluss achten sollten, stellen wir Ihnen nachfolgend schon einmal übersichtlich vor.

    Welche Leistungen sind in der Hörgeräteversicherung inkludiert?

    Die meisten Versicherungsanbieter stellen Ihren Kunden keine speziell auf Hörgeräte zugeschnittene Versicherung bereit. Stattdessen handelt es sich meist um Kombi-Angebote, bei denen auch weitere Hilfsmittel wie Kontaktlinsen und Brillen, Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen sowie Zuzahlungen zu Arzneimitteln oder naturheilkundliche Heilverfahren inkludiert sind. Was nach einem cleveren Gesamtpaket klingt, verursacht allerdings entsprechende Kosten. Umso wichtiger ist es, bei derartigen Kombi-Tarifen zu prüfen, ob sich die Versicherung für Sie wirklich lohnt oder ob Sie durch den Abschluss möglicherweise überversichert wären.

    Einzig auf die Hörgeräte bezogen, lohnt es sich aber ebenfalls hinzuschauen, welche Leistungen die Versicherer konkret übernehmen: Bei einigen gibt es nämlich nicht nur die ersehnten Zuzahlungen, sondern weitere Extras. So sind erworbene Hörgeräte bei manchen Anbietern auch gegen Verlust und Diebstahl versichert, andere übernehmen zusätzlich eventuelle Reparaturkosten. Auch hier gilt es zu prüfen, inwiefern diese Leistungen nicht durch bereits bestehende Versicherungen (beispielsweise eine Hausratsversicherung) abgedeckt sind. Achten Sie zudem unbedingt darauf, ob die Leistungen zeitlich begrenzt sind: So unterstützen manche Tarife Sie alle 36 Monate beim Kauf eines neuen Hörgeräts, während andere nur alle fünf Jahre tätig werden.

    Wie können die Leistungen beantragt werden?

    Wer ein Hörgerät oder eine Brille bzw. Kontaktlinsen braucht, möchte sein neues Hilfsmittel verständlicherweise möglichst schnell benutzen können. Komplizierte und bürokratische Antragstellungen hat schließlich niemand gern. Deshalb sollten Sie vor dem Abschluss einer entsprechenden Police immer prüfen, wie genau Sie vorgehen müssen, um die Leistungen tatsächlich zu erhalten. Besonders unkompliziert ist es, wenn Sie die Rechnung Ihres Hörgeräteakustikers direkt an den Versicherer weiterleiten sollen. Dann haben Sie das Geld häufig bereits binnen ein oder zwei Wochen auf Ihrem Konto.

    Wie hoch sind die Zuschüsse der Hörgeräteversicherung?

    Die Wunschvorstellung vieler Versicherter, die eine Hörgeräteversicherung abschließen, ist oft dieselbe: Sie möchten ein topmodernes, möglichst unauffälliges Hörgerät bekommen, ohne dafür auch nur einen Euro extra zahlen zu müssen. Leider entspricht das nur bei den wenigsten Versicherern der Realität. Vielmehr ist die maximale Höhe der Erstattung bei den meisten Tarifen begrenzt – und das teilweise nicht zu knapp.

    So gibt es Angebote, bei denen der Versicherer maximal 80 % der Kosten erstattet – und das auch nur bis zu einem konkret festgelegten Höchstbetrag. Das mag vielleicht mit niedrigeren Monatsbeiträgen einhergehen, sorgt im Ernstfall aber dafür, dass Ihre Zuzahlung zu einem neuen Hörgerät trotzdem hoch bleibt. Andere Versicherungsgesellschaften übernehmen dagegen bis zu 100% Ihres eigenen Anteils, wobei auch hier meist eine Kostendeckelung vorgesehen ist. Umso wichtiger ist, die Optionen zu vergleichen, denn nur so finden Sie heraus, welche Police sich für sie wirklich lohnt.

    Müssen Gesundheitsfragen beantwortet werden?

    Die Beantwortung von Gesundheitsfragen ist bei den meisten ambulanten Zusatzversicherungen vorgeschrieben. Hiermit wollen sich die Versicherer vor unbekannten Risiken schützen. Je nachdem, wie potentielle Versicherte die Fragen beantworten, bekommen sie passende Tarifangebote vorgestellt. Das kann schlimmstenfalls bedeuten, dass jemand mit vielen Vorerkrankungen nur ein teures Angebot erhält oder nur in begrenztem Umfang versichert werden kann. Deshalb wünschen sich immer mehr Interessenten eine Hörgeräteversicherung ohne Gesundheitsfragen.

    Tatsächlich gibt es Versicherungsanbieter, die den Versicherungsschutz für Hörhilfen (sowie oftmals auch für Brillen, Kontaktlinsen und weitere Leistungen) ohne vorherige Gesundheitsfragen anbieten. In der Praxis sind diese Tarife meist ein wenig teurer, bei Vorerkrankungen kann sich das aber durchaus lohnen. Auch hier wird also wieder deutlich, wie wichtig ein umfangreicher Vergleich ist. Übrigens: Falls Sie sich für einen Anbieter mit Gesundheitsfragen entscheiden, müssen Sie diese natürlich immer wahrheitsgemäß beantworten. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren.

    Wie lang ist die Wartezeit?

    Sie benötigen neue, hochwertige Hörgeräte, bei denen die gesetzliche Kasse nur einen geringen Teil der Kosten übernimmt? Gut, dass Sie vor kurzem erst eine ambulante Zusatzversicherung für Hörgeräte abgeschlossen haben. Zumindest, wenn Ihr Versicherer keine Wartezeit vorgibt. Die schränkt nämlich die Ihnen direkt nach Vertragsabschluss zustehenden Leistungen für einen gewissen Zeitraum ein. Die vollen Zuschüsse für ein gutes Hörgerät können Sie also oft erst anfordern, wenn Sie bereits seit Längerem beim betreffenden Anbieter versichert sind.

    Kein Wunder, dass viele Interessenten nach einer Hörgeräte-Zusatzversicherung ohne Wartezeit suchen. Die gibt es auch, jedoch oft zu einem höheren monatlichen Preis. Doch selbst wenn die Anbieter mit dem Merkmal „ohne Wartezeit“ werben, heißt das noch lange nicht, dass Sie unmittelbar nach Vertragsabschluss mit einer vollen Kostenübernahme rechnen können: Oft läuft diese gestaffelt ab, sodass Sie in den ersten 12 oder 24 Monaten nur einen deutlich kleineren Zuschussbetrag anfordern können.

    Was kostet eine zusätzliche Versicherung für Hörgeräte?

    Gesetzlich Versicherte, die den Schutz einer privat abgeschlossenen Zusatzversicherung geltend machen wollen, müssen von vornherein clever kalkulieren. Nur so finden Sie heraus, ob sich der Abschluss tatsächlich lohnt. Denn, wer beispielsweise monatlich höhere zweistellige Summen für die Versicherungsleistung bezahlen muss, diese aber nur sehr selten oder eventuell sogar gar nicht in nutzt, zahlt langfristig drauf. Deshalb sollten Sie die Angebote der Versicherungsgesellschaften vor allem in Bezug auf die monatlichen Kosten vergleichen.

    Gute Versicherungsangebote gibt es bereits ab einem niedrigen zweistelligen monatlichen Beitrag. Wie so häufig gilt: Je jünger und gesünder Sie beim Abschluss sind, umso niedriger fallen die Prämien aus, die Sie zu zahlen haben. Die konkrete Höhe der Beiträge berechnet sich oft anhand der folgenden Faktoren:

    • Alter
    • Gesundheitszustand/Vorerkrankungen
    • Leistungsumfang

    Je komplexer das Leistungsangebot eines Versicherungstarifs, umso höher sind meist die monatlichen Kosten, die Sie zu übernehmen haben. Dafür sind dann aber oft mehrere Versicherungsleistungen abgedeckt – von der Anschaffung über die Reparatur eines Hörgeräts bis hin zu neuen Sehhilfen, Vorsorgeuntersuchungen (nicht nur rund ums Ohr) bis hin zu alternativen Behandlungsmethoden.

    Hörgeräteversicherung im Test: Unsere Berater helfen Ihnen weiter

    Unsere Ohren sind nicht nur für unser Hörvermögen zuständig – auch der Gleichgewichtssinn ist hieran gekoppelt. Umso mehr empfiehlt es sich, dass wir unsere Ohren schonen und Erkrankungen möglichst schnell und gezielt behandeln. Dafür sind mitunter auch Hörgeräte notwendig. Wer sich diesbezüglich nicht mit Standardmodellen zufriedengeben will, kann mit einer Zusatzversicherung für Hörgeräte gut beraten sein. Welche Versicherungsangebote sich besonders lohnen, klären unsere erfahrenen Makler gern in einer persönlichen Beratung mit Ihnen. Für Sie ist das Ganze natürlich kostenfrei und ohne Abschlusszwang – Sie entscheiden selbst, ob Ihnen einer der vorgestellten Versicherungstarife zusagt oder nicht. Hören wir uns am besten noch heute – nehmen Sie ganz unkompliziert Kontakt zu uns auf.

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    Eine Zusammenarbeit mit Gesund Abgesichert spart Ihnen Zeit und Geld. Schließlich decken Sie mit nur einem einzigen Ansprechpartner alle Bereiche der Vorsorge, Krankenversicherung, Finanzierung und Sachversicherung ab. Sie nennen uns Ihren Bedarf und wir stellen den Kontakt zu einem geeigneten Finanzdienstleister oder einem Kreditinstitut her. Und das passgenau, unverbindlich und kostenlos.

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