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Zusatzversicherung Osteopathie

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    Schmerzen im unteren Rücken, in den Knien oder im Schulter-Nackenbereich – für viele Menschen gehört das zum Alltag. Wenn Massagen, Schmerztabletten oder Physiotherapie keine Linderung bringen, suchen Betroffene häufig einen Osteopathen auf. Die alternativmedizinische Behandlungsmethode liegt im Trend: Laut Verband der Osteopathen Deutschland e.V. sind bundesweit mittlerweile rund 10.000 niedergelassene Osteopathen aktiv, die jährlich etwa sieben Millionen Behandlungen durchführen. Tendenz steigend. Leider sind die Kosten für eine osteopathische Behandlung, wie bei vielen alternativen Heilmethoden, für die Patienten hoch, denn die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich nur anteilig – wenn überhaupt. Mit einer privaten Zusatzversicherung für Osteopathie können Sie sich bis zu 100% der Behandlungskosten erstatten lassen. Allerdings nur, wenn Sie sich für die beste Versicherung entscheiden. Unsere erfahrenen Berater unterstützen Sie gern dabei und finden für Sie den passenden Tarif.

    Was ist eine Osteopathie-Zusatzversicherung?

    Die gesetzlichen Krankenkassen arbeiten allesamt nach den Vorgaben des fünften Sozialgesetzbuches. Darin ist ein umfassender Leistungskatalog beschrieben, auf den die Versicherten bei allen Krankenkassen Anspruch haben. Alternative Heilmethoden wie Osteopathie, der Besuch beim Heilpraktiker oder traditionelle chinesische Medizin und Naturheilverfahren sind in diesen verbindlichen Leistungskatalog nicht inkludiert. Wer trotzdem eine osteopathische Behandlung beanspruchen möchte, muss diese demzufolge aus eigener Tasche bezahlen. Anders sieht das bei vielen privaten Krankenkassen aus:

    Hier können die Versicherten oft mit einer Erstattung für Naturheilverfahren, Heilpraktiker und Co. rechnen. Mit einer privaten Zusatzversicherung für Osteopathie sichern sich auch gesetzlich Versicherte diese Erstattung: Wird eine Behandlung bei einem Osteopathen durchgeführt, übernimmt der Versicherer hierfür die Kosten. In welcher Höhe, bis zu welchem Maximalbetrag und unter welchen Umständen variiert dabei von Versicherung zu Versicherung. Genauso wie bei jeder anderen Krankenzusatzversicherung sollten Sie deshalb nie den erstbesten Tarif wählen, sondern zuvor einen umfassenden Vergleich durchführen.

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    Gesetzliche Krankenversicherung und Osteopathie: Welche Leistungen zahlt die Krankenkasse?

    Neben den Leistungen, die gesetzliche Krankenversicherungen laut Sozialgesetzbuch erbringen müssen, bieten viele eine gewisse Zahl an individuellen Zusatzleistungen und Extraangeboten an. Zunehmend mehr Krankenversicherer stellen mittlerweile auch Bezuschussungen oder Kostenübernahmen bei Naturheilverfahren, Osteopathie und Co. bereit. Wie oft und in welcher Höhe eine gesetzliche Krankenkasse die Kosten einer Behandlung beim Osteopathen übernimmt und welche Voraussetzungen hierfür gelten, ist sehr unterschiedlich. Anhand der folgenden Beispiele lässt sich dies verdeutlichen:

    Techniker Krankenkasse: Pro Kalenderjahr können Sie sich maximal drei Behandlungen beim Osteopathen bezuschussen lassen. Die Erstattung pro Sitzung liegt bei maximal 40,00 Euro, sodass sich pro Jahr ein Höchstbetrag von 120,00 Euro ergibt. Zudem müssen Sie vor Behandlungsbeginn eine schriftliche Bescheinigung von einem Arzt vorlegen und dürfen die Behandlung ausschließlich bei einem zertifizierten Osteopathen durchführen lassen.

    Barmer: Die Barmer bezuschusst Behandlungen beim Osteopathen nicht direkt. Über das Bonusprogramm ist es jedoch möglich eine „Zuschussprämie“ in Höhe von 50,00 Euro zu erhalten. Diese Prämie kann für eine persönliche Gesundheitsleistung eingesetzt werden. In diesen Bereich fällt nach der Definition der Barmer auch die Behandlung bei einem Osteopathen. Allerdings ist die Nutzung der Prämie hier nur möglich, wenn der Osteopath von der gesetzlichen Krankenkasse zugelassen ist.

    BKK Mobil Oil: Die BKK Mobil Oil bezuschusst Osteopathie Behandlungen ebenfalls nicht direkt, sondern über das interne Bonusprogramm. An diesem kann jeder Versicherte teilnehmen, wobei ein maximaler Zuschuss von 250,00 Euro jährlich winkt. Dieser kann für Akupunktur, anthroposophische Heilmittel und eben für Osteopathie genutzt werden. Allerdings gilt, dass der Leistungserbringer eine entsprechend anerkannte Ausbildung vorzuweisen hat.

    AOK Nordwest: Die AOK NordWest bietet jedem Versicherten ein jährliches Gesundheitsbudget in Höhe von 500,00 Euro. Dieses Budget können Sie unter anderem für die Osteopathie nutzen. Erstattet werden insgesamt 80% der Ihnen entstehenden Kosten – bis zur Maximalsumme von 500,00 Euro. Die Leistung kann durch Arzt, Heilpraktiker oder Physiotherapeut erbracht werden, sofern dieser eine entsprechende Ausbildung durchlaufen hat und die erforderlichen ärztlichen Bescheinigungen über die medizinische Notwendigkeit der Behandlung vorliegen.

    Sie sehen: Je nachdem, bei welcher Krankenkasse Sie versichert sind, ist eine anteilige Kostenübernahme bereits durch Ihren monatlichen Beitrag gesichert. Allerdings fallen die Zuschüsse teilweise sehr niedrig aus: Bei der Barmer sind es maximal 50,00 Euro pro Jahr und bei der Techniker Krankenkasse höchstens 120,00 Euro. Bedenkt man, dass eine Sitzung beim Osteopathen für gewöhnlich zwischen 60,00 Euro und 150,00 Euro kostet, muten diese Zuzahlungen eher wie der sprichwörtliche Tropfen auf den heißen Stein an. Zudem sind viele Zuschüsse an Bonusprogramme gebunden – das bedeutet, dass Sie erst gewisse Voraussetzungen erfüllen müssen, um überhaupt mit einer Zuzahlung rechnen zu dürfen. Was die gesetzliche Krankenversicherung für Osteopathie zahlt, ist für die meisten Versicherten mit gesundheitlichen Beschwerden entsprechend nicht attraktiv. Zusätzlich eine private Krankenversicherung für Osteopathie abzuschließen, kann daher durchaus lohnenswert sein.

    Wer sollte eine zusätzliche Versicherung für Osteopathie abschließen?

    Naturheilverfahren wie Homöopathie, Akupunktur sowie Osteopathie sind seit einigen Jahren stark im Kommen. Weil immer mehr Patienten sich von der Schulmedizin und dem Gesundheitssystem der gesetzlichen Kassen im Stich gelassen fühlen, boomen alternative Heilmethoden. Kein Wunder: Heilpraktiker, Osteopathen und Co. haben sich ganzheitlichen Behandlungsmethoden verschrieben, nehmen sich deutlich mehr Zeit für ihre Patienten und kommen meist ohne chemiebasierte Medikamente bzw. Heilmittel aus. Wer sich für solche naturbasierten Heilmethoden interessiert und diese dauerhaft in Anspruch nehmen möchte, sollte über eine private Krankenversicherung für Osteopathie nachdenken. Sollten Sie osteopathische Leistungen dagegen nur einmal ausprobieren wollen, ist die zusätzliche Versicherung für Osteopathie unter Umständen nicht die beste Lösung. Stattdessen wäre es vermutlich ratsamer, zunächst die Beihilfen bzw. Zuzahlungen Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung zu nutzen.

    Zusatzversicherung für Osteopathie: Welche Versicherungen gibt es?

    Die wenigsten Versicherungen bieten eine separate Zusatzversicherung für Osteopathie an. Für gewöhnlich ist die Behandlung beim Osteopathen in der sogenannten Heilpraktiker-Versicherung abgedeckt. Dort sind viele Naturheilverfahren wie Akupunktur, Homöopathie oder traditionelle chinesische Medizin inkludiert. Solche Kombi-Versicherungen für Naturmedizin und alternative Heilverfahren sind meist deutlich günstiger als einzelne Versicherungen für Heilpraktiker, Akupunktur, Osteopathie und Co. Jedoch gilt: Ein Blick auf die Leistungen und Konditionen ist essentiell. Denn längst nicht alle Tarife bieten attraktive Bedingungen. Unsere Berater sichten, prüfen und bewerten die Angebote gern für Sie – selbstverständlich unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Ansprüche und Bedürfnisse.

    Krankenzusatzversicherung für Osteopathie: Worauf sollten Sie achten?

    Private Krankenzusatzversicherungen sind nicht immer gleich. Während die Leistungen von gesetzlichen Krankenkassen größtenteils identisch sind – schließlich sind sie durch das Sozialgesetzbuch V vorgeschrieben – haben private Anbieter bei der Gestaltung ihrer privaten Zusatzversicherungen für Heilpraktiker, Osteopathen und Co. gewissermaßen freie Hand. Bevor Sie sich für einen Tarif entscheiden, sollten Sie also ganz genau wissen, worauf Sie bei der Bewertung der einzelnen Angebote achten sollten. Dazu gehören unter anderem folgende Punkte:

    Leistungen

    Eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker und osteopathische Behandlungen abzuschließen lohnt sich normalerweise nur, wenn Sie häufiger naturheilkundliche Behandlungsmethoden beanspruchen möchten. Ist dies der Fall sollten Sie jedoch vor dem Versicherungsabschluss prüfen, ob die Naturheilverfahren, für die Sie sich interessieren, durch die Leistungen abgedeckt sind. Denn während einige Versicherer eine große Bandbreite an naturheilkundlichen Behandlungsmethoden unterstützen, inkludieren andere nur sehr wenige Behandlungsmöglichkeiten. Bei diesen Angeboten würde sich der Abschluss der privaten Zusatzversicherung womöglich nicht lohnen. Bei einem zu umfangreichen Paket an Leistungen steigen wiederum häufig die Prämien.

    Zuzahlungen

    Wenn Sie eine Zusatzversicherung für osteopathische Behandlungen abschließen, gehen Sie verständlicherweise davon aus, dass diese Versicherung die Kosten für Ihre Behandlung vollständig übernimmt. Das ist jedoch nicht immer der Fall: Viele Tarife bieten keine komplette Kostenübernahme, sondern lediglich eine Zuzahlung – genau wie die gesetzlichen Krankenkassen. So garantieren Ihnen nur sehr wenige Plus-Tarife eine volle Kostenübernahme bis zu einem festgesetzten jährlichen Höchstbetrag. Bei den meisten anderen Angeboten dürfen Sie mit einer Zuzahlung in Höhe von ca. 80% der Behandlungskosten rechnen. Auch hier ist die maximale Erstattung zusätzlich durch einen Jahreshöchstbetrag gedeckelt.

    Leistungserbringer

    Mit Ihrer neuen Osteopathie-Versicherung können Sie sich einfach einen der Ärzte in Ihrer näheren Umgebung aussuchen und dort eine osteopathische Behandlung buchen? Leider nicht. Die verschiedenen Zusatzversicherungen geben ganz genau vor, welche Ärzte und Heilpraktiker die Behandlungen durchführen können. So verlangen beispielsweise viele Versicherer, dass eine osteopathische Ausbildung abgeschlossen wurde oder dass die osteopathische Behandlung nur von kassenärztlich zugelassenen Ärzten durchgeführt wird. Andere Tarife bieten mehr Flexibilität: Hier kann die alternative Behandlung auch bei einem entsprechend ausgebildeten Physiotherapeuten beansprucht werden. In diesem Fall muss allerdings meist eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit der Behandlung vorgelegt werden. Entscheidend ist, dass Sie vor dem Abschluss prüfen, wer Sie später behandeln darf. Denn das Vertrauen zwischen Arzt und Patient ist schließlich eine der wichtigsten Voraussetzungen für den erfolgreichen Genesungsprozess.

    Wartezeit

    Sie suchen eine Zusatzversicherung für Osteopathie ohne Wartezeit? Dann geht es Ihnen wie vielen anderen Betroffenen. Denn die Wartezeit bei einer privaten Zusatzversicherung kann im Ernstfall zusätzliche Kosten verursachen: Die Wartezeit entspricht einer Wartefrist, die nach dem Versicherungsabschluss verstreichen muss, bevor der Versicherungsanbieter seine Leistungen in Form einer Kostenerstattung zu erbringen hat. Sie kann drei, sechs oder sogar neun Monate betragen. Müssen Sie innerhalb der Wartezeit osteopathische Leistungen beanspruchen, kommt die Zusatzversicherung für diese Kosten nicht auf. Grundsätzlich sind Tarife ohne oder mit sehr kurzen Wartezeiten zu bevorzugen. Es gibt auch Angebote, bei denen gar keine Wartefrist vorgegeben ist, hier sind die Prämien aber meist etwas höher.

    Gesundheitsfragen

    Wie bei vielen anderen Krankenzusatzversicherungen, haben es Patienten mit einem bestehenden gesundheitlichen Leiden oft schwer einen lohnenswerten Tarif zu finden. Um die individuelle Vorgeschichte der Versicherungsinteressenten zu prüfen, knüpfen einige Anbieter einen Vertragsabschluss an die Beantwortung sogenannter Gesundheitsfragen. Das Problem: Je dicker Ihre Krankenakte ist, umso schwerer wird es für Sie einen akzeptablen Tarif zu bekommen. Manche Anbieter verweigern Ihnen eventuell den Versicherungsschutz sogar gänzlich. Entscheidend ist, dass Sie Gesundheitsfragen trotzdem immer wahrheitsgemäß beantworten müssen. Anderenfalls kann es später im Ernstfall zu Schwierigkeiten kommen und der Versicherer kann seine Leistungen möglicherweise, trotz regelmäßig gezahlter Prämien, verweigern. Als Alternative werden oft Heilpraktikerversicherungen ohne Gesundheitsfragen angeboten – hier sind Ihre monatlichen Prämien jedoch oft deutlich höher.

    Wichtig: Befinden Sie sich gerade in einer Osteopathie-Behandlung, werden die meisten Versicherungsgesellschaften Ihnen hierfür keine Kostenerstattung anbieten. Das gilt auch, falls die Behandlung noch nicht begonnen, aber von ihrem behandelnden Arzt bereits empfohlen wurde. Gern prüfen unsere Berater, welche Versicherungsoptionen für Sie bei bestehenden Krankheiten die beste Wahl sind.

    Was kostet eine Heilpraktikerversicherung mit Osteopathie?

    Genauso wie die alternativen Behandlungsmethoden selbst, gibt es auch die zugehörigen Heilpraktikerversicherungen nicht umsonst. Die Höhe der monatlichen Prämien, die Sie zu zahlen haben, ist jedoch von verschiedenen Faktoren abhängig:

    • Ihr Eintrittsalter
    • Ihr Gesundheitszustand
    • das gewünschte Leistungspaket
    • die maximale Kostenerstattung

    Wie bei den meisten zusätzlichen Krankenversicherungen kommen Versicherte mit einem niedrigen Eintrittsalter sowie einem guten Gesundheitszustand in puncto Prämie am besten weg: Einige Tarife sind bei einem Eintrittsalter unter 30 Jahren schon ab wenigen Euros monatlich verfügbar. Den Premium-Tarif gibt es dagegen ab einem niedrigen zweistelligen Betrag. Zwanzig Jahre später sieht das bereits ganz anders aus: Hier müssen Sie – je nach ausgewähltem Tarif – durchaus mit 50,00 oder 60,00 Euro an monatlichen Kosten rechnen. Gerade in diesem Zusammenhang sollten Sie genau prüfen, ob sich eine Heilpraktikerversicherung für Osteopathie für Sie überhaupt lohnt. Denn bei einem Monatsbetrag von 60,00 Euro, zahlen Sie jährlich mehr als 700,00 Euro an den Versicherungsanbieter. Derart hohe Kosten müssen bei Ihren osteopathischen Behandlungen erst einmal auflaufen – vor allem, weil die meisten Heilpraktikerversicherungen nur 80% der Kosten übernehmen.

    Zusatzversicherung für Osteopathie: Unsere Berater zeigen Ihnen die besten Angebote

    Beim Thema alternative Medizin und Heilbehandlungen fühlen sich viele Patienten von ihren gesetzlichen Krankenversicherungen im Stich gelassen. Zusatzversicherungen können den preiswerten Zugang zu naturmedizinisch ausgerichteten, alternativen Behandlungsmethoden ebnen – wenn Sie sich für das richtige Angebot entscheiden. Denn genauso wie bei vielen anderen zusätzlichen Krankenversicherungen, die Sie privat abschließen können, bieten Ihnen auch bei den Osteopathie-Zusatzversicherungen längst nicht alle Versicherer dieselben Leistungen an. Unsere Berater prüfen gern, welche Angebot für Sie wirklich lohnenswert sein können und ermitteln die Zusatzversicherung, die am besten zu Ihnen, Ihren Bedürfnissen und Ihrem Lebensstil passt. Am besten wenden Sie sich noch heute an uns und vereinbaren direkt einen Termin – selbstverständlich zu 100% kostenlos und unverbindlich. Mehr Sicherheit für Sie: Bei unseren unabhängig arbeitenden Beratern gibt es keinen Abschlusszwang, einen Vertrag unterzeichnen Sie nur, wenn alle Konditionen passen. Überzeugen Sie sich selbst!

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