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Brillenversicherung

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    Nach Angaben des BVA (Berufsverband der Augenärzte Deutschland e.V.) tragen mehr als 63% aller Deutschen ab 16 Jahren entweder ständig oder zumindest gelegentlich eine Brille. Entsprechend sind hierzulande über die Hälfte der Menschen mehr oder weniger auf eine Sehhilfe angewiesen. Trotzdem haben die gesetzlichen Krankenkassen die Zuzahlungen in den letzten Jahren kontinuierlich gekürzt: In den meisten Fällen müssen Kassenpatienten ihre Brille heute komplett aus eigener Tasche bezahlen. Und das kann teuer werden: Mehrere hundert Euro pro Brille sind aktuell keine Seltenheit mehr – vor allem, wenn die Sehhilfe nicht nur funktional, sondern auch optisch überzeugen soll. Insbesondere für ältere Personen sind solche Beträge nicht immer leicht zu stemmen, doch auch Familien mit Kindern geraten schnell an ihre finanziellen Grenzen. Glücklicherweise gibt es sogenannte Brillenzusatzversicherungen. Die springen im Ernstfall ein und übernehmen (anteilig) die Kosten für eine neue Brille oder Kontaktlinsen. Welche Angebote sich lohnen, wo versteckte Fallstricke lauern und für wen eine Brillenversicherung überhaupt sinnvoll ist, erklären Ihnen unsere erfahrenen Berater gern in einem ausführlichen Gespräch.

    Was ist eine Brillenversicherung?

    Wer im Internet nach einer Brillenversicherung sucht, wird meistens schnell fündig. Denn in den letzten Jahren ist die Zahl der Versicherungsanbieter, die Brillenversicherungen in ihrem Portfolio vorstellen, immer größer geworden. Doch der Teufel steckt bekanntlich im Detail, schließlich ist Brillenversicherung nicht gleich Brillenversicherung.

    Neue Brille gegen Schäden oder Verlust versichern

    Die häufig von Optikern angebotene Brillenversicherung ähnelt einer Kasko-Versicherung wie sie bei Autos üblich ist: Direkt ab Kauf versichern Sie Ihre Brille gegen Schäden, Diebstahl oder Verlust. Sollte die Brille abhandenkommen oder beschädigt werden, erhalten Sie dank der Versicherung automatisch Ersatz von Ihrem Optiker und müssen nur die Selbstbeteiligung übernehmen. Derartige Angebote sind eine gute Option für alle, die schon häufiger eine defekte oder verlorene Brille beklagen mussten. Allerdings gilt: Bei dieser Art der Zusatzversicherung für Brillen erfolgt eine Kostenübernahme bzw. Kostenbeteiligung nur, wenn Ihre Brille verlorengeht, gestohlen oder beschädigt wird. Sollten Sie aufgrund einer Veränderung Ihrer Sehfähigkeit eine neue Brille benötigen, hilft Ihnen diese Brillenzusatzversicherung nicht weiter. Weil es sich hierbei demzufolge nicht um eine private Krankenzusatzversicherung handelt, wird diese Form der Brillenversicherung in den nachfolgenden Ausführungen nicht weiter berücksichtigt.

    Brillenzusatzversicherung als Krankenzusatzversicherung

    Die zweite Variante einer Brillenzusatzversicherung schützt Sie nicht vor Verlust oder Beschädigung Ihrer Sehhilfe, sondern springt stattdessen ein, wenn Sie aufgrund einer Veränderung Ihrer Sehstärke eine neue Brille oder Kontaktlinsen benötigen. Der private Versicherungsdienstleister übernimmt demnach die Rolle der Krankenkasse, die heutzutage nur noch in den seltensten Fällen bei der Finanzierung einer Sehhilfe unterstützt. Die Höhe der Kostenübernahme ist allerdings von den vereinbarten Konditionen abhängig. In der Regel gibt es einen vorgeschriebenen Maximalbetrag pro Jahr bzw. 24 Monate – alles, was an Kosten für die Brille über den vereinbarten Höchstbetrag hinausgeht, ist vom Versicherten selbst zu bezahlen.

    Wie sinnvoll ist eine Zusatzversicherung für Brillen?

    Bis vor einigen Jahren sicherten die gesetzlichen Krankenkassen Menschen mit Sehschwäche gegen hohe Kosten für Brillen und anderen Sehhilfen ab. Zumindest für die Brillengläser übernahmen die Kassen die Kosten, oft konnten zudem sogenannte „Kassenmodelle“ zu einem günstigen Preis erworben werden. Aus eigener Tasche mussten gesetzlich Versicherte damals für gewöhnlich nur Extras wie beispielsweise Designer-Gestelle zahlen. Heute ist das anders: Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nur noch die Kosten für eine Brille für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Anschließend erfolgt die Kostenübernahme nur noch im Falle einer Kurz- oder Weitsichtigkeit mit mehr als sechs Dioptrien, einer Hornhautverkrümmung mit mindestens vier Dioptrien oder einer starken Sehschwäche mit weniger als 30 Prozent Sehstärke.

    Die meisten Erwachsenen, die eine Sehhilfe benötigen, liegen deutlich unterhalb dieser Werte. Das bedeutet, dass ein Großteil aller Brillenträger von Seiten der gesetzlichen Krankenkassen her leer ausgeht. Für sie kann eine Brillenversicherung sinnvoll sein. Doch Vorsicht: Die Frage, ob Sie zukünftig eine Brille brauchen werden, ist nicht das einzige Kriterium, das Sie berücksichtigen sollten. Denn ein Brillenversicherung-Vergleich zeigt, dass einige Anbieter und Tarife deutlich empfehlenswerter und damit sinnvoller als andere sind.

    Für wen lohnt sich eine Brillenzusatzversicherung?

    Die meisten Erwachsenen, die eine Sehhilfe benötigen, leiden an einer leichten bis mittleren Weit- oder Kurzsichtigkeit und fallen dementsprechend aus dem Raster der gesetzlichen Krankenversicherungen. Für sie kann sich der Abschluss einer Brillenzusatzversicherung lohnen. Doch auch Kinder und Jugendliche, deren Sehhilfen normalerweise bis zum 18. Lebensjahr von der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert werden, profitieren gegebenenfalls. Denn die Kasse übernimmt normalerweise nur die Kosten für Standardbrillen. Wer eine bruchsichere Kinderbrille oder ein spezielles Design wünscht, muss die Extrakosten selbst tragen. Eine Brillenversicherung für Kinder kann sich also lohnen – wenn sie zu den richtigen Bedingungen abgeschlossen wird.

    Welche Leistungen beinhaltet eine Brillenzusatzversicherung?

    Da immer mehr Versicherungen Angebote für Brillenversicherungen in ihrem Portfolio führen, haben Sie aktuell die Auswahl zwischen vielen unterschiedlichen Tarifen mit teilweise stark differierenden Kosten und Leistungen. Umso wichtiger ist es, vorab genau zu prüfen, welche Anforderungen Sie an eine Versicherung stellen und auf welche Leistungen Sie zugunsten eines günstigeren Tarifs vielleicht verzichten würden. Die nachfolgend aufgeführten Leistungsoptionen gehören zu den gängigsten Angeboten der Versicherer, sind jedoch nicht in jedem Tarif enthalten.

    Zuschuss bzw. Kostenübernahme für Sehhilfen

    Sie brauchen eine Brille oder Kontaktlinsen? Ihre private Brillenzusatzversicherung übernimmt für Sie die Kosten in vereinbarter Höhe. Denn diese Leistung ist in den meisten Tarifen inkludiert, allerdings variieren die Angebote in Bezug auf die Höhe der Kostenübernahme: Bei manchen Basistarifen werden bis zu 100,00 Euro oder 150,00 Euro angeboten. Andere Tarife übernehmen Brillenkosten von bis zu 300,00 Euro. Auch der Zeitpunkt, wann Sie eine neue Brille oder neue Kontaktlinsen beanspruchen dürfen, variiert: Bei den meisten Versicherungen bekommen Sie alle zwei Jahre einen neuen Zuschuss – sogar dann, wenn sich Ihre Sehstärke nicht verändert hat. Bei anderen weichen die Konditionen hingegen ab. Gerade deshalb empfehlen wir Ihnen keinen Abschluss, ohne vorher einen umfassenden Vergleich der Brillenversicherungen durchgeführt zu haben.

    Übrigens: Auch in Bezug auf die Sehhilfen, die im Tarif inkludiert sind, gibt es Unterschiede. Achten Sie unbedingt darauf, dass möglichst alle Formen von Sehhilfen bezuschusst werden. Das betrifft beispielsweise:

    • Kontaktlinsen
    • Brille
    • Lesebrille
    • Zweitbrille
    • Sonnenbrille mit Sehstärke

    Augenärztliche Voruntersuchungen

    Augenärztliche Voruntersuchungen werden heutzutage nur noch in beschränktem Umfang von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Häufig müssen Untersuchungen als sogenannte IGel-Leistungen aus eigener Tasche bezahlt werden. Dabei ließen sich viele Augenerkrankungen ebenso wie viele andere Krankheiten bei frühzeitiger Erkennung deutlich besser behandeln. Mit einer Brillenzusatzversicherung müssen Sie kein Risiko eingehen: Zu den Leistungen vieler Versicherungsanbieter gehört die Kostenübernahme von augenärztlichen Vorsorgeuntersuchungen. Welche Untersuchungen das betrifft und in welchem Umfang die Kosten erstattet werden, kann variieren.

    Augen-Laser-Operation

    Wenn die Augen erkranken, gibt es bisweilen die Möglichkeit mit einer sogenannten LASEK- oder LASIK-Operation für Abhilfe zu sorgen. Wer sich die Augen lasern lassen möchte, muss diesen Eingriff aber normalerweise aus eigener Tasche bezahlen. Viele Brillenversicherungen bieten einen Zuschuss für Operationen, die der Behebung einer Fehlsichtigkeit dienen. Wie hoch der Zuschuss ist und welche Operationsverfahren unterstützt werden, variiert von Tarif zu Tarif.

    Kostenerstattung bei Erblindung

    Immer mehr Versicherungen übernehmen nicht nur die Kosten für eine neue Brille, sondern springen finanziell auch dann ein, wenn ein Unfall zu einer plötzlichen Erblindung führt. Die sogenannte Kostenerstattung bei Erblindung betrifft meist einen konkreten Betrag, den der Versicherte im Ernstfall ausgezahlt bekommt. Dieses Geld kann anschließend beispielsweise für krankengerechte Umbaumaßnahmen im eigenen Zuhause verwendet werden. Doch Vorsicht: Die Höhe der Kostenerstattung ist im Vergleich sehr unterschiedlich. Manche Versicherungen bieten 10.000,00 Euro, andere erhöhen die Finanzspritze auf bis zu 40.000,00 Euro. Es lohnt sich genau zu prüfen, wie viel Geld im Falle einer unfallbedingten Erblindung tatsächlich benötigt würde.

    Brillenversicherung abschließen: Auf diese Details sollten Sie achten

    Wenn Sie eine Brillenzusatzversicherung abschließen und neue Kontaktlinsen oder eine Brille über die Versicherung erhalten möchten, sollten Sie bereits beim Abschluss genauestens auf die Vertragskonditionen achten. Denn nicht immer dürfen Sie sofort mit den Leistungen der Versicherung rechnen. Die nachfolgenden Aspekte gilt es stets zu berücksichtigen, denn sie können maßgeblich darüber entscheiden, ob sich der Abschluss lohnt oder nicht.

    Gesundheitsfragen

    Manche Versicherungsanbieter erwarten von ihren Kunden, dass sie vor dem Versicherungsabschluss ein paar ausgewählte Fragen zu ihrem Gesundheitszustand bzw. ihrer Krankenhistorie beantworten. Auf Basis dieser Fragen wird für Sie ein individuelles Versicherungsangebot zusammengestellt, weshalb es unabdingbar ist, dass Sie die Fragen wahrheitsgemäß beantworten. Die Schwierigkeit: Die Versicherungsanbieter möchten sich hierdurch vor unkalkulierbaren Kosten schützen. Sollten Sie bereits an einer Augenerkrankung oder einer Fehlsichtigkeit leiden, kann es passieren, dass Sie keine Versicherung erhalten oder höhere Beiträge zahlen müssen. Es gibt allerdings auch Brillenversicherungen ohne Gesundheitsfragen, jedoch liegen die Beiträge hier mitunter von vornherein höher. Ein Vergleich durch unsere erfahrenen Berater findet für Sie die beste Brillenversicherung.

    Wartezeit

    Bei Krankenzusatzversicherungen gibt es häufig Wartezeiten. Hierbei handelt es sich um Fristen nach dem Abschluss der jeweiligen Versicherung, in denen der Versicherer nicht zu einer Leistung verpflichtet ist. Hierdurch sollen Betrugsversuche unterbunden werden. Für Sie als Versicherten bedeutet dies jedoch, dass Sie Monat für Monat Ihre Beiträge bezahlen, im Ernstfall aber trotzdem auf den Kosten für Ihre neue Brille oder eine Voruntersuchung Ihrer Augen sitzenbleiben. Aus diesem Grund gibt es immer mehr Brillenversicherungen ohne Wartezeit. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass Sie sofort nach dem Abschluss alle Leistungen vollumfänglich in Anspruch nehmen können: Viele Anbieter zahlen zwar unmittelbar nach Ihrer Unterzeichnung des Versicherungsvertrags eine neue Brille oder Kontaktlinsen, allerdings fallen die Erstattungen im Anfangszeitraum deutlich niedriger aus. Beträgt die Kostenübernahme beispielsweise für Kontaktlinsen und Brillen normalerweise 300,00 Euro, kann sie im ersten Versicherungsjahr bei nur 50,00 Euro liegen. In einem solchen Fall wären Sie zwar versichert und müssten monatliche Beiträge zahlen, auf den Kosten für Ihre neue Sehhilfe blieben Sie dennoch sitzen.

    Kombipakete

    Bei den privaten Zusatzversicherungen werden vermehrt Kombipakete angeboten, bei denen mehrere Krankenzusatzversicherungen aneinandergekoppelt werden. Besonders häufig vorkommende Modelle sind: Zahn- und Brillenversicherung oder Brillen- und Hörgeräteversicherung. Der Vorteil derartiger Gesamtpakete ist, dass Sie von einem breit aufgestellten Leistungspaket profitieren und in alle denkbaren Richtungen abgesichert sind. So können Sie sich nicht nur die Kosten für eine teure Brille, sondern auch für ein Hörgerät oder einen Zahnersatz erstatten lassen. Kombiniert fallen zudem die Beiträge oft niedriger aus, als wenn Sie mehrere einzelne Versicherungen abschließen. Allerdings stellt sich natürlich die Frage, ob Sie eine Zusatzversicherung für Zahn, Brille, Hörgerät und Co. tatsächlich brauchen. Schnell landen Sie bei einer Überversicherung, die mehr Kosten frisst als einspart. Unsere Berater prüfen gern für Sie, ob sich die Kombi-Tarife für Sie lohnen oder ob es sinnvoller ist eine separate Zusatzversicherung für Sehhilfen abzuschließen.

    Was kostet eine Brillenversicherung?

    Die Höhe der Beiträge, die Sie für eine Brillenversicherung monatlich zu kalkulieren haben, hängt stark von den Leistungen, der Versicherungssumme sowie einigen persönlichen Faktoren ab. Haben Sie bereits Vorerkrankungen an den Augen, sind höhere Monatsbeiträge möglich. Auch eine höhere Kostenerstattung führt generell zu höheren Beiträgen. Ganz allgemein ist es bei Zusatzversicherungen für Brillen sehr wichtig, die Kosten genau zu prüfen. Denn oftmals rentieren sich die Versicherungen nicht und Sie wären ohne deutlich besser dran bzw. würden beim Brillenkauf sogar noch sparen.

    Ein Beispiel: Es gibt Brillenversicherungen, die Ihnen ab 10,00 Euro monatlich alle zwei Jahre eine neue Brille in Höhe von bis zu 150,00 Euro finanzieren. Aus finanzieller Sicht ist das eher Belastung als Erleichterung: Wenn Sie zwei Jahre lang 10,00 Euro monatlich einzahlen, ergibt das eine angesparte Gesamtsumme von 240,00 Euro. Einen Brillenzuschuss erhalten Sie jedoch nur in Höhe von bis zu 150,00 Euro. Darüber hinaus müssen Sie bedenken, dass Sie in den ersten zwei Jahren nach Abschluss nicht mit der vollen Summe in Höhe von 150,00 Euro rechnen dürfen, sondern nur einen Teilbetrag erstattet bekommen. Hier rentiert sich die Brillenversicherung nicht und Sie zahlen sogar noch drauf. Erst wenn Sie sich zusätzlich augenärztlichen Vorsorgeuntersuchungen oder einer Laseroperation unterziehen, kann es für sie lohnenswert sein diese beispielhafte Zusatzversicherung Brille abzuschließen.

    Brillenversicherung-Vergleich: Unsere Experten finden für Sie die beste Brillenversicherung

    Als Brillenträger müssen Sie regelmäßig mit verschiedenen Kosten rechnen: Eine neue Brille oder Kontaktlinsen, eine Zweit- oder Sonnenbrille mit Stärke oder verschiedene Vorsorgeuntersuchungen, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht übernehmen möchte sind typische Beispiele. Eine Brillenzusatzversicherung kann Sie vor diesen Kosten schützen – oder Sie finanziell zusätzlich belasten. Umso wichtiger ist, dass Sie die verschiedenen Leistungen und Konditionen der Versicherungen vergleichen. Nur so finden Sie heraus, welches die beste Brillenversicherung für Sie ist. Unsere erfahrenen Berater unterstützen Sie dabei: Wir prüfen unverbindlich und kostenfrei, welcher Anbieter zu Ihnen passt. Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin.

     

     

     

     

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