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Die Folgekostenversicherung bei Lipödem schützt Patienten vor den finanziellen Risiken bei operationsbedingten Komplikationen nach einer Lipödem-Fettabsaugung. Wird die Fettabsaugung durch die Krankenkasse nämlich als rein kosmetischer Eingriff eingestuft, werden die Kosten für eventuelle Nachbehandlungen nicht von der Kasse übernommen. Hier springt die Lipödem-Folgekostenversicherung ein.
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Krankenkassen übernehmen die Kosten für einen operativen Eingriff bei Lipödem erst ab Stadium 3 und auch dann nur unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. BMI unter 35), dies muss aber immer individuell mit der Krankenkasse abgestimmt werden. Die Fettabsaugung kann allerdings schon in früheren Stadien sinnvoll sein. Allerdings können Patienten mit Stadium 2 Lipödem nicht mit einer Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse rechnen (private Krankenversicherungen machen hier teilweise eine Ausnahme). Das gilt auch für eventuell erforderliche Nachbehandlungen bei Komplikationen, z. B. Wundheilungsstörungen, Nachblutungen oder Thrombosen1. Eine Absicherung dieses Kostenrisikos ist durch eine Folgekostenversicherung bei Fettabsaugung möglich.
In den meisten Fällen erfolgt zunächst eine konservative Behandlung. Diese fokussiert sich zumeist auf Gewichtsabnahme und eine komplexe physikalische Entstauungstherapie, bei der zum Beispiel Lymphdrainage, das Tragen von Kompressionsstrümpfen, Bewegungstherapie und Krankengymnastik im Fokus stehen. Die Behandlung ist oft sehr langwierig. Bei einem operativen Eingriff wird das überschüssige Fett gezielt abgesaugt. Empfohlen wird diese Behandlung ab Stadium 2 der Erkrankung. Die Effekte der Operation sind sofort sichtbar und können mehrere Jahre anhalten.
Der Schutz vor den Folgekosten bei Komplikationen nach einer medizinisch nicht indizierten Lipödem-Schönheitsoperation unterscheidet sich zwischen den Versicherungen. Das gilt zum Beispiel für die Art der versicherten Komplikationen, die Versicherungsdauer oder die maximale Versicherungssumme. Ein Vergleich kann viel Zeit in Anspruch nehmen. Empfehlenswert ist die Beauftragung eines unabhängig arbeitenden Maklers, der diesen Service kostenlos und unverbindlich anbietet. Er hilft, die beste Folgekostenversicherung bei Lipödem zu finden.
Versichert sind in der Regel alle Folgekosten, die aufgrund von medizinisch notwendigen Behandlungen nach einer Lipödem-Fettabsaugung entstehen. Nicht inkludiert sind Kosten für subjektive Unzufriedenheit mit dem Ergebnis (ästhetische Beanstandungen), Behandlungsfehler des Arztes oder selbst herbeigeführte Komplikationen. Auch altersbedingte Störungen werden häufig ausgeschlossen.
Die Fristen und Begrenzungen bei der Behandlungsdauer können variieren. Während des versicherten Zeitraums sollten alle entstehenden Folgekosten abgedeckt sein – auch wenn nach dem ästhetischen Eingriff mehrere Folgebehandlungen erforderlich werden. Außerdem gilt es zu beachten: Bei vielen Lipödem-Operationen sind bis zu 3 Eingriffe notwendig. Demnach ist es wichtig, dass diese alle durch die Versicherung gedeckt werden.
Die Höhe der maximalen Versicherungssumme kann variieren. Typisch sind Summen von 250.000 bis 300.000 Euro. Bei Behandlungen in Privatkliniken oder bei im Ausland tätigen Ärzten können abweichende Maximalgrenzen gelten.
Grundsätzlich besteht freie Arzt- und Klinikwahl. Einzelne Anbieter können jedoch länderspezifische Einschränkungen vorgeben. Zudem kann die Kostenübernahme bei privatärztlichen Behandlungen beschränkt werden.
Der Versicherungsbeginn startet am Behandlungstag bzw. am Tag der Operation. Die Dauer des Schutzes wird meist für einen Zeitraum von 1 bis 3 Jahren festgelegt. Bei manchen Tarifen endet der Schutz automatisch. Bei anderen verlängert sich die Folgekostenversicherung bei Lipödem dagegen stillschweigend.
Die beste Lipödem-Folgekostenversicherung lässt sich nicht pauschal benennen. Die individuellen Parameter der Patienten müssen berücksichtigt werden, damit diese von einem möglichst maßgeschneiderten Versicherungsschutz profitieren können. Gute Anbieter versprechen hohe Deckungssummen und maximale Flexibilität bei ästhetischen Eingriffen sowie daraus resultierenden Komplikationen.
Die Abwicklung der Kostenerstattung erfolgt nicht einheitlich. Einige Anbieter benötigen vom Patienten die Regressforderung der Krankenkasse und überweisen die Kosten nach Prüfung direkt an den Versicherten. Bei anderen wird eine Abtretungserklärung unterzeichnet und die Überweisung erfolgt direkt an den Rechnungssteller.
Bei medizinisch erforderlichen Behandlungen nach einer Lipödem-Schönheitsoperation muss vor Behandlungsbeginn ein Kostenvoranschlag bei der Versicherung eingereicht werden. Dieses Vorgehen entfällt bei Notfallbehandlungen.
Unabhängige Makler eruieren den individuellen Bedarf von Patienten und vergleichen seriöse Versicherungsangebote und aktuelle Tarife unter Berücksichtigung aller wichtigen Faktoren. Dadurch werden Lipödem-Eingriffe finanziell optimal abgesichert. Unabhängige Makler arbeiten unverbindlich und kostenlos, das bedeutet, dass die Patienten selbst entscheiden, welchen Tarif sie letztendlich wählen.
Die Kosten für eine Folgekostenversicherung für eine Liposuktion bei Lipödem hängen von Faktoren wie zum Beispiel Alter oder Vorerkrankungen ab. Tarife mit Einmalzahlungen beginnen im mittleren zweistelligen Bereich. Tarife mit monatlichen Zahlungen liegen oft unter 10 Euro monatlich.
Wenn die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die Lipödem-Operation nicht übernimmt, kann eine Folgekostenversicherung bei Fettabsaugung sinnvoll sein, um die Kosten von möglichen Folgebehandlungen zu decken. Auch Privatpatienten, bei denen sich die Kasse nicht beteiligt, können die Versicherung in Anspruch nehmen.
Die Versicherung kann online abgeschlossen werden, meist sogar noch am Tag vor der OP. Rückwirkende Abschlüsse, also nach bereits erfolgter Schönheitsoperation, sind normalerweise nicht möglich.
Normalerweise müssen beim Versicherungsabschluss einige Fragen zu medizinisch relevanten Vorerkrankungen beantwortet werden. Dadurch sichern sich die Versicherer gegen ein zu großes Risiko für Komplikationen ab. Die Fragen müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.
Ob Operationen im Ausland abgedeckt sind, hängt vom jeweiligen Tarif ab. Manche Versicherungen schließen medizinische Eingriffe und Behandlungen im Ausland ein, andere begrenzen Auslandsbehandlungen auf bestimmte Länder.
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1 DGPRÄC Deutsche Gesellschaft für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie „Lipödem“, https://www.dgpraec.de/patienten/op-infos/lipoedem/ (Datum des Zugriffs: 20.03.2024)