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Für einen Wechsel der privaten Krankenversicherung gibt es zwei mögliche Gründe:
Die höchsten Kosten entstehen, wenn sich Versicherte in einem sogenannten „geschlossenen Tarif“ befinden. Hierbei handelt es sich um Tarife, die vom Versicherer eigentlich nicht mehr angeboten werden. Das bedeutet, dass keine neuen Versicherten in diesen Tarif aufgenommen werden und die Gruppe der Versicherten, die an diesen Tarif gebunden ist, zunehmend älter wird.
Es findet eine sogenannte Entmischung statt, die zwangsläufig höhere Gesundheitskosten verursacht. Weil er diese nicht selbst tragen möchte, werden die Kosten mithilfe von Beitragserhöhungen an die Kunden in diesem Tarif übertragen. Dadurch entsteht ein Kreislauf, der für die Privatpatienten im geschlossenen Tarif stetig wachsende finanzielle Belastungen bedeutet. Für sie kann es empfehlenswert sein, in der privaten Krankenversicherung einen Wechsel innerhalb der Gesellschaft durchzuführen.
Der zweite Grund, aus dem sich viele PKV-Kunden einen Wechsel wünschen: Das bisherige Leistungsangebot passt nicht mehr. Alternative Tarife bieten häufig sowohl eine abweichende Kostenstruktur als auch andere Leistungen. Auch hier kann es sich lohnen, von Zeit zu Zeit zu prüfen, ob sich das Angebot des bisherigen Tarifs noch mit den eigenen Bedürfnissen deckt.
Unsere PKV-Experten klären im Rahmen einer Beratung gern Ihren individuellen Bedarf und überprüfen, ob Ihre aktuelle Versicherung noch Ihren Anforderungen entspricht – sowohl finanziell als auch mit Blick auf den Versicherungsschutz.
Als langjährig Versicherter ist Ihnen Ihr monatlicher PKV-Tarif zu teuer geworden? Gut, dass es mehrere Optionen dafür gibt, in der privaten Krankenversicherung einen Wechsel durchzuführen.
Viele Privatversicherte, die aufgrund der hohen Monatsbeiträge ihrer PKV an ihre finanzielle Belastungsgrenze gelangt sind, würden am liebsten zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Das ist leider nur in Ausnahmesituationen und unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Grundsätzlich ist der Wechsel zurück in die GKV aber ohnehin nicht unbedingt empfehlenswert:
Neben dem geringeren Leistungsumfang würden schließlich auch die zuvor angesammelten Alterungsrückstellungen verlorengehen.
Die Zahl der Anbieter im Bereich privater Krankenversicherungen wächst kontinuierlich – ist es da nicht vielleicht sinnvoll, einfach zu einer anderen Versicherungsgesellschaft zu wechseln?
Vielleicht gibt es dort deutlich günstigere Tarife und sogar bessere Leistungen? Möglich, aber leider nicht empfehlenswert. Zum einen müssen Sie beim Wechsel des PKV-Anbieters mit einer erneuten Gesundheitsprüfung rechnen, die zu Zuschlägen und höheren Beiträgen oder gar einer Ablehnung führen kann.
Noch schwerer wiegt aber der Verlust Ihrer bisher gesammelten Alterungsrückstellungen. Diese können Sie nämlich nicht, oder nur teilweise zu einem anderen Versicherer mitnehmen. Und das bedeutet zwangsläufig höhere Kosten im Alter. Entsprechend ist der Wechsel zu einem anderen Anbieter nur in Ausnahmefällen eine empfehlenswerte Alternative.
Ein PKV-Wechsel innerhalb der Gesellschaft, bei der man bereits versichert ist, erweist sich für die meisten Kunden mit Abstand als die beste Option. Ein solcher PKV-Tarifwechsel steht jedem Privatpatienten offen. Allerdings ist er (fast) immer mit einem gewaltigen Recherche-Aufwand und viel Eigeninitiative verbunden.
Bei einem clever geplanten PKV-Tarifwechsel können Sie jedoch monatlich bis zu 50 % Beitragskosten sparen.
Laut Versicherungsvertragsgesetz (VVG) hat jeder privat Versicherte die Möglichkeit bzw. das Recht auf einen PKV-Tarifwechsel – und zwar so oft wie gewünscht. Hierfür gibt es nur wenige Beschränkungen, jedoch viele Details, die beachtet werden sollten. Denn nur mit einem umfassenden Vergleich und unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren kann sich der Wechsel in einen neuen Tarif bei Ihrer PKV wirklich lohnen.
Bis zum Jahr 2013 haben Versicherer ihre Tarife nach Geschlechtern getrennt kalkuliert. Bei den sogenannten Bisex-Tarifen kamen Frauen regelmäßig schlechter weg, weil sie für die Versicherer aufgrund der höheren Lebenserwartung und der Option auf eine Schwangerschaft meist größere finanzielle Risiken mitbrachten. Seit 2013 werden neue PKV-Tarife nur noch als Unisex-Tarife angeboten – die alten Optionen sind aber weiterhin verfügbar.
Entscheidend ist, dass Männern bei einem Wechsel in ein Unisex-Tarifmodell meist höhere Kosten entstehen, Frauen beim Austritt aus den Bisex-Tarifen jedoch nicht unbedingt günstigere Optionen erhalten. Schließlich spielen bei der Bewertung eines neuen Tarifs viele weitere Faktoren eine Rolle. Als Versicherungsnehmer sollten Sie deshalb unbedingt eine Beratung in Anspruch nehmen und das Für und Wider von Unisex- und Bisex-Tarifen genau abwägen. Denn wer sich einmal in einem Unisex-Tarif befindet, kann aus einem solchen nicht mehr in eine Bisex-Tarifoption zurückwechseln.
Bei einem Tarifwechsel in der PKV möchten Versicherte nach Möglichkeit von einem günstigeren Tarif und einem verbesserten Leistungsschutz profitieren. Das ist oftmals problemlos möglich, denn gerade bei Leistungen wie Psychotherapie, Heilmittel oder Behandlungen beim Heilpraktiker hinken viele ältere Tarife der Zeit hinterher. Gleichzeitig könnten jedoch andere Leistungen, die Ihnen Ihr alter Vertrag geboten hat, bei neuen Tarifen der PKV ausgeschlossen sein. Tatsächlich stellen die Krankenversicherungen in ihren jüngeren Angeboten meist einen begrenzteren Versicherungsschutz als bei älteren Tarifen vor. Hier gilt es entsprechend ganz genau zu prüfen, auf welche Leistungen Sie bei einem Tarifwechsel in der PKV keinesfalls verzichten möchten.
Sie haben sich für den Wechsel in einen PKV-Tarif mit neuen Zusatzleistungen (Mehrleistungen) entschieden? Dann müssen Sie sich vorab auf eine erneute Gesundheitsprüfung einstellen.
Je nachdem, wie gesund Sie sind, kann der Versicherer anschließend sogenannte Risikozuschläge von Ihnen verlangen. Das bedeutet, dass Sie für die Mehrleistungen gegebenenfalls höhere Tarifkosten zu zahlen haben. Entsprechend wichtig ist es, den eigenen Gesundheitszustand beim PKV-Tarifwechsel zu berücksichtigen. Nur so kann sich der PKV-Wechsel in einen anderen Tarif lohnen.
Was viele Versicherte bei einem PKV-Tarifwechsel nicht berücksichtigen: Die neuerliche Gesundheitsprüfung darf sich nur auf die Mehrleistungen im neuen Tarif beziehen. Sämtliche Leistungen, die bereits in Ihrem alten PKV-Vertrag galten, bleiben ohne neuerliche Gesundheitsprüfung bestehen (sofern diese auch nach dem Tarifwechsel noch zum Leistungsumfang gehören).
Ihre Versicherung ist zu teuer, aber ein PKV-Tarifwechsel erscheint Ihnen zu aufwändig? Neben dem Wechsel stehen Ihnen weitere Möglichkeiten zur Auswahl, mit deren Hilfe Sie die Kosten reduzieren können. Einige dieser Optionen wird Ihnen vermutlich auch Ihr Versicherer anbieten, denn für ihn sind diese Angebote rentabler als ein kompletter PKV-Tarifwechsel.
Doch Vorsicht: Mit den folgenden Optionen lassen sich zwar Kosten reduzieren, die beste Lösung ist das für Sie und Ihre Krankenversicherung deshalb aber noch lange nicht.
Viele Versicherer raten ihren Kunden dazu, ihren Versicherungsschutz bzw. die zugehörigen Leistungen zu prüfen und gegebenenfalls zu reduzieren. Dadurch lassen sich Kosten senken, denn alles, was Sie nicht in Anspruch nehmen können, müssen Sie natürlich auch nicht bezahlen. Klassisches Beispiel: Tarife, bei denen Sie bei einem stationären Aufenthalt in einem Krankenhaus immer in einem Einbettzimmer untergebracht werden, sind teurer als Versicherungen, bei denen Sie in einem Zwei- oder Mehrbettzimmer unterkommen. Wenn Sie auf den zusätzlichen Komfort des Einzelzimmers verzichten können, sparen Sie also auch ohne Tarifwechsel.
Leistungen, die Sie einmal ausschließen, können Sie normalerweise zu einem späteren Zeitpunkt nicht wieder in Ihren PKV-Vertrag integrieren. Meist müssen Sie noch einmal neue Gesundheitsfragen beantworten und ggf. höhere Beiträge zahlen. Achten Sie außerdem bitte unbedingt darauf, dass Sie sich nicht zu Kürzungen bei elementaren Leistungen hinreißen lassen. Reduzieren Sie in Ihrer PKV beispielsweise die Erstattungssätze für Ärzte oder das Leistungsangebot bei Heilmitteln, Psychotherapie oder Hilfsmitteln, kann das im Ernstfall sehr teuer für Sie werden. Gerade wenn es um Leistungskürzungen geht, sollten Sie sich von unseren erfahrenen Beratern informieren lassen.
Genauso wie bei einer Kfz- oder einer Haftpflichtversicherung haben Sie auch bei einer privaten Krankenversicherung die Möglichkeit, monatliche Kosten durch einen Selbstbehalt zu reduzieren. Das bedeutet, dass Sie kleinere Beträge für Behandlungen oder Medikamente aus eigener Tasche bezahlen und nicht den Versicherer in die Pflicht nehmen. Indem Sie den Selbstbehalt bei Ihrer PKV erhöhen, reduzieren Sie also für Ihren Anbieter die Kosten. Dafür bedankt dieser sich mit günstigeren Monatsbeiträgen.
Doch Vorsicht: Zum einen sollten Sie genau überprüfen, ob die Erhöhung des Selbstbehalts für Sie wirklich rentabel ist – denn was Sie bei den monatlichen Beiträgen für Ihre Krankenversicherung sparen, müssen Sie voraussichtlich als Selbstbehalt reinvestieren. Darüber hinaus müssen Sie die Selbstbeteiligung als Arbeitnehmer komplett allein zahlen – eine Beteiligung durch den Arbeitgeber ist nicht vorgesehen. Unsere Berater klären gern mit Ihnen, ob diese Einsparoption für Sie sinnvoll ist oder ob ein Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung nicht die bessere Lösung wäre.
Eine alternative Möglichkeit für einen Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung bieten die Standard- und Basistarife Ihres Versicherers. Hierbei handelt es sich um leistungsreduzierte Sozialtarife, die für Versicherte in Frage kommen, denen die finanziellen Belastungen durch leistungsstärkere Tarifoptionen zu hoch sind.
Standard- und Basistarife müssen von allen privaten Krankenversicherungen angeboten werden und sie müssen grundsätzlich jedem offenstehen. Allerdings gibt es unter Umständen Zugangsvoraussetzungen, die berücksichtigt werden sollten.
Der Standardtarif der PKV steht nicht allen Versicherten offen. Um sich hier versichern bzw. diese Form des Tarifwechsels durchführen zu können, müssen Kunden folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Der maximale PKV-Beitrag, den Versicherte im Standardtarif bezahlen müssen, ist begrenzt, und die Versicherten dürfen in etwa die gleichen Leistungen wie bei einer gesetzlichen Krankenversicherung erwarten. Während man als Versicherter in der GKV jedoch jederzeit die Option hat, private Krankenzusatzversicherungen abzuschließen, ist das für Privatversicherte im Standardtarif untersagt.
Diese Form des Tarifwechsels in der PKV sollte demzufolge gut überlegt werden, denn einen Weg zurück gibt es normalerweise nicht. Unsere Berater überprüfen gern, ob eine andere Form des Wechsels für Sie vielleicht sinnvoller wäre.
Der Basistarif ist die Alternative für alle, die nach dem 01. Januar 2009 in die PKV gewechselt sind. Wer sich für einen Tarifwechsel zum Basisangebot entscheidet, profitiert fortan von einem Leistungspaket, das dem der gesetzlichen Krankenkasse ähnelt.
Der monatliche PKV-Beitrag, den Sie in diesem Basistarif zu zahlen haben, orientiert sich am potenziellen Höchstbetrag der GKV. Wird eine Hilfsbedürftigkeit im Sinne des Sozialrechts nachgewiesen, lassen sich die Beiträge um die Hälfte reduzieren. Der Vorteil der Basistarife ist, dass die Versicherung hier keine Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse verlangen kann – auch eine Ablehnung ist im Basistarif der PKV nicht vorgesehen.
Trotzdem ist ein Tarifwechsel in diesen Sozialtarif immer auch mit Einschränkungen verbunden. Das gilt insbesondere für medizinische Behandlungen, denn im Basisangebot bietet die Versicherung nur einen geringen Erstattungssatz. Das kann für Sie bedeuten, dass Sie zumindest auf einem Teil der Arztrechnungen sitzenbleiben. Teilweise kann es sogar dazu kommen, dass Mediziner Sie nicht behandeln möchten und Sie länger auf einen Termin warten müssen.
Insbesondere in diesem Bereich liegt das Leistungsangebot der Sozialtarife also nicht unbedingt auf demselben Niveau wie das der gesetzlichen Krankenkasse, sondern rangiert teilweise sogar unter dem der GKV. Bevor Sie sich in diesen Tarif einstufen lassen, empfehlen wir Ihnen deshalb unbedingt ein Beratungsgespräch mit einem unabhängigen Experten.
Bei der PKV ist es ganz ähnlich wie bei Ihrem Stromanbieter – von Zeit zu Zeit lohnt sich ein Tarifwechsel. Doch während Sie beim Strom häufig zwischen verschiedenen Anbietern wechseln, empfiehlt sich bei der privaten Krankenversicherung normalerweise nur der Wechsel innerhalb einer Gesellschaft. Sorgfältig geplant, warten hier Einsparungen von bis zu 50 % und ein Leistungsangebot, das weit über dem der GKV liegt.
Damit Ihr Tarifwechsel gelingt, bieten wir Ihnen eine kostenfreie und unverbindliche Beratung bei unseren PKV-Experten an. Diese prüfen nicht nur Ihren bisherigen Tarif und Ihre Anforderungen, sondern vergleichen auch die Konditionen alternativer Angebote. So können Sie sichergehen, dass sich der Tarifwechsel innerhalb Ihrer privaten Krankenkasse tatsächlich lohnt. Überzeugen Sie sich selbst und vereinbaren Sie gleich heute einen Termin. Unsere Kooperationspartner freuen sich schon auf die persönliche Beratung mit Ihnen!
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