Erfahrungen & Bewertungen zu My Finanzplaner

Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit:
Versicherungsschutz ab dem ersten Tag

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    Behandlungen beim Zahnarzt sind bisweilen nicht nur unangenehm, sondern können auch ganz schön teuer werden. Brücken, Implantate oder Zahnspangen – schnell summieren sich die veranschlagten Behandlungskosten auf drei-, vier- oder sogar fünfstellige Beträge. Eine Zahnzusatzversicherung kann helfen, diese Kosten zu stemmen. Leider sind die meisten Angebote jedoch an eine sogenannte Wartezeit geknüpft. Dadurch verzögert sich der Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch die Versicherung teilweise um mehrere Monate. Immer häufiger suchen Interessenten deshalb nach einer Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit. Passende Angebote werden mittlerweile von vielen Versicherern zur Verfügung gestellt.

    Was ist eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit?

    Eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit bietet einen Versicherungsschutz ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Wer also eine Woche nach der Unterzeichnung des Vertrags unter plötzlichen und unvorhergesehenen Zahnschmerzen leidet, kann sich darauf verlassen, dass die Zahnzusatzversicherung mit einigen Ausnahmen und Einschränkungen einspringt.

    Was bedeutet die Wartezeit bei einer Zahnzusatzversicherung?

    Wer eine Zahnzusatzversicherung abschließt, erhofft sich davon, dass die Versicherung die Kosten für anstehende Zahnbehandlungen bis zur vereinbarten Summe übernimmt. Normalerweise zahlen die Versicherer aber erst, wenn die sogenannte Wartezeit abgelaufen ist. Hierbei handelt es sich um eine Art Sperrfrist, in welcher der Versicherte zwar seine Prämien bezahlen muss, aber noch keine Leistungen einfordern darf. Steht eine zahnärztliche Behandlung während der Wartefrist an, muss der Versicherte die Kosten hierfür aus eigener Tasche bezahlen (abzüglich der Zuzahlung durch die gesetzliche Krankenkasse), selbst wenn er bereits regelmäßig monatliche Beiträge an die Zahnzusatzversicherung bezahlt.

    Warum gibt es bei der Zahnzusatzversicherung eine Wartezeit?

    Mit der Vertragsunterzeichnung verpflichtet sich der Versicherer zur dauerhaften Übernahme der vereinbarten Kosten für alle Zahnbehandlungen seines Kunden. Damit dies für ihn rentabel bleibt, muss er sich vor einer unkalkulierbaren Inanspruchnahme von Leistungen schützen. Genau hierfür wurde die Wartefrist eingerichtet. Mit ihr soll vermieden werden, dass Versicherte, die bereits an Zahnproblemen leiden, vor dem Behandlungstermin noch schnell eine Zahnzusatzversicherung abschließen, um direkt Leistungen beziehen können. Dieser Mechanismus dient nicht nur dem Schutz der Versicherung, sondern auch der Absicherung aller Versicherten. Denn je besser der Anbieter Kosten und Risiken einschätzen kann, desto verlässlicher kann er kalkulieren und günstige und stabile Tarife garantieren.

    Wie lang dauert die Wartezeit bei einer Zahnzusatzversicherung?

    Die Dauer der Wartezeit bei einer Zahnversicherung hängt von den Vertragskonditionen ab. Oftmals ist auch die Art der erforderlichen Behandlung ausschlaggebend. Insbesondere Zahnersatz und kieferorthopädische Behandlungen gehen häufig mit sehr langen Wartefristen einher. Wer sich nicht gleich für eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit entscheidet, muss für gewöhnlich Sperrfristen zwischen drei und acht Monaten einkalkulieren.

    Ausnahmen: Keine Wartezeit bei Unfall und Attest

    Um die Leistungen Ihrer Zahnversicherung zu erhalten, müssen Sie allerdings nicht immer die komplette Wartefrist durchstehen. Die meisten Tarife machen beispielsweise bei Zahnbehandlungen infolge von Unfällen eine Ausnahme. Dadurch können Sie in derartigen Notsituationen auch bei teuren Leistungen, wie etwa Zahnersatz, mit einer Kostenübernahme rechnen – selbst wenn die Wartefrist noch nicht verstrichen ist.

    Alternativ können Sie sich bei vielen Versicherungsanbietern mithilfe eines ärztlichen Attests von der Wartefrist befreien lassen. Hier bescheinigt Ihnen Ihr Zahnarzt eine optimale Zahngesundheit und dass zum Zeitpunkt der Ausstellung keine Maßnahmen erforderlich sind. Die Gefahr bei dieser Variante besteht allerdings darin, dass schon so mancher Zahnarzt bei der hierfür notwendigen Untersuchung doch einen Mangel gefunden hat – und ein solcher lässt sich, wenn er einmal festgehalten wurde, nicht mehr in den Versicherungsschutz integrieren.

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    Welche Ausnahmen gibt es einer Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit?

    Selbst eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit übernimmt nicht sofort alle Kosten für Zahnbehandlungen und Zahnersatz. Bei erstattungsfähigen Leistungen wird in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss meist nur ein Teil der Behandlungskosten getragen.

    Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit: Bereits begonnene Behandlungen

    Sie haben eine Zahnversicherung ohne Wartezeit abgeschlossen, nachdem Ihr Zahnarzt Ihnen zu einer teuren Behandlung geraten hat? Oder stecken Sie gerade mitten in einer notwendigen kieferorthopädischen Behandlung und möchten sich über die Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit sofort finanziell entlasten? In beiden Fällen werden Ihre Pläne vermutlich durchkreuzt. Denn in den meisten Tarifen werden Leistungen nur ausgezahlt, wenn die entsprechenden Behandlungen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses weder begonnen noch angeraten waren. Diese Bedingung gilt für die meisten Zahnzusatzversicherungen – daran ändert auch nichts, dass die Wartezeit wegfällt.

    Achtung: Nicht nur der „Zahnzusatz ohne Wartezeit“ bietet keinen Sofortschutz für angeratene und begonnene Behandlungen – auch Zusatzversicherungen mit Wartezeit übernehmen die dafür entstehenden Kosten nicht. Selbst nach Ablauf der Wartefrist werden zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses bereits begonnene oder angefangene Behandlungen nicht erstattet.

    Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit: Gestaffelte Summenbegrenzungen

    Viele Zahnzusatzversicherungen arbeiten mit einer sogenannten Zahnstaffel. Hierbei handelt es sich um eine gestaffelte Summenbegrenzung für die Kostenübernahme in den ersten Jahren. Manchmal wird in diesem Zusammenhang auch von einer Leistungsbegrenzung gesprochen. Das kann, je nach Tarif, folgendermaßen aussehen:

    • im ersten Versicherungsjahr werden bis zu 300 Euro Behandlungskosten übernommen
    • im zweiten Versicherungsjahr werden bis zu 600 Euro Behandlungskosten übernommen
    • im dritten Versicherungsjahr werden bis zu 900 Euro Behandlungskosten übernommen
    • im vierten Versicherungsjahr werden bis zu 1.200 Euro Behandlungskosten übernommen
    • ab dem fünften Versicherungsjahr entfällt die Summenbegrenzung

    Gemäß der Summenbegrenzung müssen Sie in den ersten Jahren mit deutlichen Einschränkungen bei der Zuzahlung rechnen. Erhalten Sie etwa im ersten Versicherungsjahr für eine Behandlung beim Zahnarzt eine Rechnung in Höhe von 1.000 Euro, können Sie hierfür höchstens 300 Euro von Ihrer Zahnzusatzversicherung einplanen. Die restlichen 700 Euro müssen Sie aus eigener Tasche bzw. durch die Zuzahlung der gesetzlichen Krankenkasse bestreiten. Entscheidend ist, dass die Summenbegrenzungen der Tarife nicht nur für Versicherungen mit Wartefrist gelten – auch Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit leisten in den ersten Jahren normalerweise nur anteilig bzw. arbeiten mit Summenbegrenzungen.

    Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit: Gesundheitsprüfung

    Fehlende Zähne und andere Probleme mit der Zahngesundheit können bei einigen Versicherungen zu Ausschlüssen führen oder dafür sorgen, dass Betroffene nur sehr teure Tarife angeboten bekommen. Schuld daran ist die sogenannte Gesundheitsprüfung, bei welcher der Versicherer wichtige Informationen über den Gesundheitszustand der Zähne des Versicherten abfragt. Eine solche Prüfung steht in der Regel auch bei Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit an. Schließlich wollen sich die Versicherer hier ebenfalls bestmöglich absichern. Bei fehlenden Zähnen und/oder veraltetem Zahnersatz bietet die Zahnversicherung ohne Sperrfrist also nicht zwangsläufig eine bessere Absicherung.

    Welche Vorteile bietet eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit?

    Angesichts von Tarifen mit Summenbegrenzung in den ersten Jahren und Ausschlüssen bereits begonnener und/oder anstehender Behandlungen stellt sich die Frage, welche Vorteile eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit bietet. Tatsächlich gibt es gleich mehrere gute Gründe:

    • Sie müssen nicht für einen Versicherungsschutz zahlen, den Sie erst in einigen Monaten beanspruchen können.
    • Sie sind sofort mit Vertragsabschluss für den Fall abgesichert, dass bei Ihnen kurzfristig eine teure Zahnbehandlung notwendig wird.
    • Wenn Sie einen Tarif wählen, der eine professionelle Zahnreinigung oder ein Bleaching unterstützt, können Sie diese Leistungen sofort in Anspruch nehmen.

    Was kostet eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit?

    Ob professionelle Zahnreinigung, eine Zahnspange oder Zahnimplantate – Behandlungen beim Zahnarzt gehen mächtig ins Geld und die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nur einen Teil der Kosten. Mit einer Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit profitieren Sie sofort von einer zusätzlichen Kostenübernahme, die je nach Tarif bis zu 100 % Ihres Eigenanteils betragen kann. Wie hoch die Kosten für einen solche Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit ausfallen, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

    • Alter
    • Höhe der Zuzahlung
    • Gesundheitszustand
    • Leistungen

     

    Grundsätzlich gilt: Tarife ohne Wartezeit sind manchmal etwas teurer als Zahnzusatzversicherungen, bei denen Sie die Leistungen erst einige Monate nach Vertragsabschluss beanspruchen können. Der Hauptteil der Versicherungskosten beruht aber auf anderen Parametern: Wie steht es um Ihre Zahngesundheit? Wie alt sind Sie bei Versicherungsabschluss? Für welche Behandlungskosten soll die Versicherung aufkommen? Am günstigsten sind normalerweise Tarife mit Basisschutz, wenn sie von jungen Versicherten mit gesunden Zähnen abgeschlossen werden.

    Die beste Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit: Zusatzoptionen, die sich lohnen

    In der Regel reichen die Zuzahlungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei zahnärztlichen Behandlungen nicht aus und Patienten müssen einen hohen Eigenanteil zahlen. Eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, erweist sich deshalb vielfach als sinnvoll. Angebote ohne Wartefrist punkten hier mit besonders attraktiven Konditionen. Für den bestmöglichen Schutz lohnt es sich, über Zusatzoptionen zum „Zahnzusatz ohne Wartezeit“ nachzudenken.

    Zahnzusatzversicherung sofort und ohne Wartezeit

    Normalerweise leisten Zahnzusatzversicherungen nur für Zahnersatz und Co., wenn die Zahnbehandlung zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns noch nicht angezeigt oder begonnen war. Daneben stellen immer mehr Versicherungen heute Tarife mit Sofortleistung auch für bereits begonnene und/oder geplante Behandlungen vor. Das bietet Ihnen maximale Flexibilität, denn selbst wenn Sie sich bereits in einer zahnmedizinischen Behandlung befinden, verpflichtet sich die Versicherung, wie vereinbart zu leisten.

    Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit und Gesundheitsprüfung

    Wer aufgrund fehlender Zähne oder veraltetem Zahnersatz befürchtet, keine guten Tarife angeboten zu bekommen oder mit Leistungsausschlüssen rechnen zu müssen, kann von einer Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit und ohne Gesundheitsprüfung profitieren. Derartige Angebote finden sich im Tarif-Vergleich immer häufiger. Aufpassen müssen Sie hier jedoch möglicherweise bei den monatlichen Beiträgen. Wenn die Versicherungsanbieter sich verpflichten, auch Patienten mit Vorerkrankungen ungeprüft aufzunehmen, wird das größere Risiko gegebenenfalls durch höhere Prämienforderungen kompensiert.

    Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit und Leistungsbegrenzung

    Die sogenannten Summenbegrenzungen mögen für die Versicherungsanbieter sinnvoll sein, sind für Sie als Versicherungsnehmer jedoch weniger vorteilhaft. Daher kann es sich lohnen, einen Tarif zu wählen, der Ihnen eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit und Leistungsbegrenzung bietet. Hier können Sie vereinbarte Leistungen sofort und ohne Zahnstaffel in Anspruch nehmen – also auch in den ersten Versicherungsjahren. Ob Zahnersatz oder eine professionelle Zahnreinigung – solche Premium-Tarife bieten Ihnen vom ersten Tag an ein Rundum-Sorglos-Paket.

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    Keine Wartezeit bei der Zahnzusatzversicherung – Auf diese Details sollten Sie achten

    Keine Wartezeit abwarten zu müssen, klingt zunächst verlockend. Vergessen Sie über diesen Vorteil aber nicht, andere wichtige Details im Blick zu behalten. Nur so können Sie sich einen Versicherungsschutz sichern, der Ihnen optimale Leistungen zu einem günstigen Preis garantiert.

    Erstattungshöhe

    Zahnbehandlungen und Zahnersatz sind teuer. So können allein hochwertige Inlays Kosten im höheren dreistelligen Bereich verursachen – Implantate liegen da noch deutlich drüber. Beim Versicherungsabschluss sollten Sie deshalb auf die Höhe der Kostenerstattung achten. Manche Versicherer übernehmen bis zu 80, 90 oder 100 % der anfallenden Kosten. Dadurch verringert sich Ihr Eigenanteil enorm oder entfällt komplett.

    Vorsicht ist bei Zahnversicherungen geboten, die lediglich die Leistung der Krankenkasse verdoppeln. Bei derartigen Tarifen bleiben Sie trotz Zahnzusatz oft auf hohen Behandlungskosten sitzen. Denn die gesetzliche Krankenkasse berechnet ihre Zuzahlungen immer anhand der günstigsten Maßnahmen. Selbst wenn die Zusatzversicherung diesen Betrag verdoppelt, müssten Sie etwa für Kunststoff- oder Keramik-Inlays immer noch tief in die eigene Tasche greifen.

    Leistungen

    Viele Zusatzversicherungen werben mit Leistungen wie Kostenübernahme bei Zahnersatz, Parodontose-Behandlung oder professioneller Zahnreinigung. Je umfangreicher das Angebot an Leistungen, umso besser sind Sie auf alle Eventualitäten vorbereitet. Prüfen Sie vor dem Versicherungsabschluss immer, ob alle Leistungen, die Sie von einer Zahnzusatzversicherung erwarten, auch tatsächlich versichert sind.

    Beitragssteigerungen im Alter

    Mit zunehmendem Alter wachsen oft die Probleme mit der Zahngesundheit. Das verursacht den Versicherungsgesellschaften höhere Kosten, die sie an ihre Kunden weitergeben müssen. Einige Anbieter arbeiten hierfür mit Alterungsrückstellungen. Das bedeutet, dass Ihre Beiträge von Anfang an etwas höher ausfallen, dafür müssen Sie im Alter weniger zahlen. Andere Versicherer erhöhen wiederum kontinuierlich die geforderten Monatsbeiträge. Achten Sie darauf, dass eventuelle Beitragssteigerungen im Alter nicht überhandnehmen. Anderenfalls müssten Sie die Zahnzusatzversicherung kündigen und stünden am Ende ohne den erhofften Schutz da.

    Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit: Unsere Kooperationspartner finden den besten Schutz für Sie!

    Gute Leistungen, keine Wartefristen, günstige Preise – wer mehr als nur gängige Standards von seiner Zahnzusatzversicherung erwartet, sollte nicht gleich den erstbesten Tarif wählen. Das gilt auch für Versicherungen, bei denen keine Wartefrist inkludiert ist. Unsere Kooperationspartner kennen den Markt und finden für Sie eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit, die auch alle anderen relevanten Faktoren berücksichtigt. Vereinbaren Sie gleich einen Termin für ein unverbindliches Beratungsgespräch.

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