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Alterungsrückstellungen sind ein Bestandteil des monatlichen Versicherungsbetrags in der privaten Krankenversicherung. Sie dienen als Rücklage, um höhere Versicherungskosten im Alter auszugleichen. Die Bildung von Altersrückstellungen ist gesetzlich vorgeschrieben: 10 Prozent des eigenen Beitrags müssen monatlich als gesetzlicher Zuschlag gezahlt werden. Wie hoch die monatliche Summe insgesamt ausfällt, berechnet die PKV individuell.
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Als Übertragungswert der PKV wird der Anteil an geleisteten Alterungsrückstellungen bezeichnet, der bei einem Versicherungswechsel zum neuen Versicherer mitgenommen werden kann. Denn private Krankenversicherungen können und müssen die eingezahlten Rückstellungen ihrer Versicherten nicht vollständig auszahlen. Dies begründet sich damit, dass gesammelte Alterungsrückstellungen nicht zur Verwendung für den individuellen Einzahler bestimmt sind, sondern immer für das Kollektiv, also die Gesamtmenge aller Versicherten, verwendet werden.
Der Übertragungswert der PKV hat Bedeutung für all diejenigen, die ihren Versicherer wechseln möchten. Insbesondere dann, wenn die bisherige Versicherung bereits seit vielen Jahren besteht, wurden oft hohe Summen als Alterungsrückstellungen eingezahlt. Gäbe es den Übertragungswert nicht, wären diese bei einem Versicherungswechsel unwiederbringlich verloren.
Tatsächlich hat der Gesetzgeber erst im Jahr 2009 die gesetzliche Grundlage für den Übertragungswert der PKV geschaffen. Vorher war eine Übertragung von Altersrückstellungen gar nicht möglich. Bis heute gilt außerdem: Verträge, die vor dem 01. Januar 2009 abgeschlossen wurden, können keinen Übertragungswert der privaten Krankenversicherung nutzen.
Die Berechnung der Übertragungswerte in der PKV ist ähnlich kompliziert wie die Berechnung der Alterungsrückstellungen. Vom Gesetzgeber ist Folgendes vorgegeben:
Als Konsequenz ergibt sich aus diesen Vorgaben, dass Versicherte, die aus teuren Tarifen mit umfassenden Leistungen zu einem anderen Versicherer wechseln möchten, mehr Verluste bei den Altersrückstellungen hinnehmen müssen als Versicherte, die bislang in günstigen Tarifen nahe dem Basistarif eingruppiert waren.
Es gibt genaue Vorgaben dazu, welche Beträge bei einem Wechsel der privaten Krankenversicherung als Übertragungswert mitgenommen werden können. Wie bzw. ob eine Übertragung möglich ist, hängt auch davon ab, wie bzw. wohin Versicherte wechseln möchten.
Beim Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist keine Mitnahme von Altersrückstellungen möglich. Mit dem (Wieder-)Eintritt in die GKV sind demnach sämtliche gezahlten Beiträge verloren. Deshalb sollten Versicherte sich gut überlegen, ob es für sie nicht doch eine Möglichkeit gibt, in der privaten Krankenversicherung zu bleiben.
Beim Wechsel zwischen verschiedenen Versicherern der privaten Krankenversicherung kommt der Übertragungswert zum Tragen. Allerdings nur bei Verträgen, die nach dem 01. Januar 2009 abgeschlossen wurden. Hier können der gesetzliche Zuschlag, Altersrückstellungen der Pflegeversicherung und Beträge maximal in Höhe der Summe mitgenommen werden, die im Versicherungszeitraum im Basistarif angefallen wäre.
Beim Tarifwechsel innerhalb der bisherigen Krankenversicherung wird der PKV-Übertragungswert irrelevant, da alle bislang gesammelten Altersrückstellung behalten werden. Deshalb sollten Betroffene, die mit ihrem bisherigen Tarif unzufrieden sind, immer überlegen, ob es Möglichkeiten gibt, beim bisherigen Versicherer zu bleiben.
Die Bildung von Altersrückstellungen ist gesetzlich vorgeschrieben und daher kein Merkmal einzelner Tarife in der privaten Krankenversicherung. Dasselbe gilt für die Übertragungswerte – auch hier sind alle Versicherer zu gleichem Handeln verpflichtet. Vor dem Versicherungsabschluss sollten daher eher andere Aspekte Beachtung finden. Dazu gehören zum Beispiel Leistungsumfang, Kosten und eventuelle Leistungsausschlüsse.
Während gesetzliche Krankenversicherungen für alle Versicherten mehr oder weniger dieselben Leistungen bieten, funktionieren private Krankenversicherungen nach einem anderen Prinzip. Deshalb ist es mitunter nicht ganz einfach, die richtige Krankenversicherung für den eigenen Bedarf zu finden.
Bei privaten Krankenversicherungen legen Versicherte selbst fest, welche Leistungen sie benötigen und auf welche sie verzichten können. Nach dem Baukastenprinzip können so mehr oder weniger individuelle Leistungspakete zusammengestellt werden. Bevor man sich für eine Versicherung entscheidet, sollte man daher also den eigenen Bedarf genau festlegen. Welche Leistungen werden benötigt, welche sind optional und welche sich verzichtbar? Denn: Das Leistungspaket hat einen direkten Einfluss auf die monatlichen Beiträge.
Wenn die individuellen Anforderungen definiert sind, sollten die Angebote der Versicherungen miteinander verglichen werden. Sie unterscheiden sich in der Höhe der Beiträge, in Bezug auf Ausschlüsse oder auch Sonderkonditionen. Insbesondere hier ist es für Laien nicht leicht, den Überblick zu behalten.
Wer bei einer privaten Krankenversicherung einen Antrag stellt und abgelehnt wird, kann im sogenannten Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherer (HIS), einer Art Wagnisdatei, landen. Dann kann es passieren, dass auch andere Versicherer den Betroffenen automatisch ablehnen. Eine anonyme Risikovoranfrage umgeht dieses Risiko: Aufgrund der anonymisierten Daten ist eine Ablehnung nicht möglich. Gleichzeitig erfahren Interessierte, ob und zu welchen Konditionen sie bei einer PKV angenommen würden.
Tipp: Anonyme Risikovoranfragen können Privatpersonen leider nicht bei Versicherungen einreichen. Hierfür benötigen sie die Unterstützung eines Versicherungsmaklers bzw. eines Versicherungsberaters. Diesen ins Boot zu holen, kann sich bei der Suche nach der passenden Krankenversicherung jedoch ohnehin lohnen: Er hilft, den individuellen Bedarf zu ermitteln, unterstützt beim Versicherungsvergleich und hat häufig sogar Zugriff auf besondere Angebote und Tarifoptionen.
Beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung sollte vor allem beachtet werden, dass man sich von vornherein für den richtigen Tarif und den passenden Anbieter entscheidet. Denn später zu wechseln, ist (mit Ausnahme vom Tarifwechsel bei demselben Versicherer) mit hohen Verlusten verknüpft. Ein unabhängiger Makler kann dabei helfen, den individuell besten Tarif und Versicherer zu finden.
Unabhängig, kostenlos und ohne Abschlusszwang – so unterstützen unsere Partner Sie als erfahrene Versicherungsmakler. Ob Ausarbeitung des individuellen Bedarfs, Versicherungsvergleich, anonyme Risikovoranfrage oder Tarifoptimierung – über uns finden Sie immer den richtigen PKV-Experten für Ihr Anliegen. Nehmen Sie am besten gleich Kontakt zu uns auf und wir vermitteln Sie an einen PKV-Profi, der Ihnen kostenfrei weiterhilft.
Insbesondere beim Wechsel zurück in die GKV möchten viele Versicherte sich ihren Übertragungswert der PKV gern auszahlen lassen. Dies ist jedoch nicht möglich. Sämtliche Altersrückstellungen gehen bei der Rückkehr in die GKV verloren. Deshalb lohnt es sich, vor dem Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Auch bei einem internen Tarifwechsel lässt sich oft viel sparen – ohne dass die Altersrückstellungen verlorengehen.
Altersrückstellungen wirken sich auf die Höhe der Beiträge im Alter aus. Die Rückstellungen dienen dazu, Beitragssteigerungen im Alter aufzufangen. Als verzinslicher Sparanteil werden die Rückstellungen von der Versicherung genutzt, um höhere Behandlungskosten zu finanzieren. Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass Versicherte mit zunehmendem Alter ein höheres Risiko für behandlungsbedürftige Krankheiten haben.
Ob sich in der privaten Krankenversicherung ein Wechsel lohnt, muss stets individuell entschieden werden. Mit Blick auf den Übertragungswert der PKV müssen vor allem Versicherte mit umfangreichen Leistungen und teuren Tarifen bei einem Wechsel hohe Verluste bei den Altersrückstellungen einkalkulieren. Denn der Übertragungswert ist auf die Altersrückstellung im Umfang des Basistarifs beschränkt. Hier ist gegebenenfalls ein Tarifwechsel innerhalb eines Versicherungsunternehmens sinnvoller.
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